Karlsruhe (epd). Große Wohnungsbaugesellschaften dürfen laut Mietvertrag einen Kabelanschluss bereitstellen und die Kosten hierfür auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Der im Mietvertrag enthaltene Kabelanschluss ist nach der bislang geltenden Rechtslage nicht einzeln kündbar, wie am 18. November der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte. (AZ: I ZR 106/20) Damit müssen Millionen Mieter weiter einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss bezahlen - ob sie wollen oder nicht.

Allerdings hat der Gesetzgeber zum Dezember 2021 eine gesetzliche Neuregelung zur Kündigung von Telekommunikationsdiensten im Rahmen des Mietverhältnisses festgelegt. Mit Ablauf einer Übergangsfrist dürfen Vermieter die Kabelkosten ab Mitte 2024 nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Mieter können dann den Kabelanschluss nach einer Mietdauer von zwei Jahren kündigen.

Vor Gericht hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs von der Essener Vivawest Wohnen GmbH verlangt, dass bereits jetzt Mieterinnen und Mieter nach Ablauf von 24 Monaten ihren im Mietvertrag enthaltenen Kabelanschluss kündigen können. Die Wohnungsbaugesellschaft bietet mehr als 120.000 Mietwohnungen an, von denen etwa 108.000 an ein Kabelfernsehnetz angeschlossen sind.

Mehr als 20 Millionen Kabelanschlüsse

Die Wettbewerbszentrale hatte sich auf das Telekommunikationsgesetz berufen und argumentiert, dass der Vermieter mit dem im Mietvertrag unbefristet enthaltenen Kabelanschluss ein Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sei. Nach einer Mietzeit von 24 Monaten müsse laut Gesetz der Kabelanschlussvertrag beendet werden können.

Doch diese Regelung ist erst ab Mitte 2024 verbindlich, wie der BGH urteilte. Der Gesetzgeber habe große Wohnungsbaugesellschaften, die mit Kabel-TV-Anschlüssen ausgestattete Wohnungen vermieten und die Kosten auf die Mieter ausschließlich als Betriebskosten umlegen, bis dahin von den Regelungen im Telekommunikationsgesetz nicht einbeziehen wollen, erklärte das Gericht.

Nach Angaben von Anga, dem Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber, werden in Deutschland mehr als 20 Millionen Kunden über Kabel mit Fernsehen und Breitbandinternet versorgt. Ein großer Teil davon geht auf das Konto von großen Wohnungsbaugesellschaften, die in Mietverträgen verbindlich einen Kabelanschluss vorsehen.