sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Nils Sandrisser
epd-bild/Christiane Stock

Konsumrausch ist nicht einfach nur ein Wort. Für Menschen, die die Kontrolle über ihr Einkaufsverhalten verloren haben, ist er bitterer Ernst. Nach Schätzungen von Experten der Medizinischen Hochschule Hannover betrifft das immerhin fünf Prozent der Deutschen. Eine von ihnen berichtet in epd sozial über ihre Probleme und über den Kampf gegen ihre Sucht, die sie unter anderem mit einer Selbsthilfegruppe der Caritas bewältigt. Der Baseler Psychologe Renanto Poespodihardjo erklärt, wie man eine Kaufsucht erkennt, was übrigens gar nicht so einfach ist, welche Faktoren sie begünstigen und was man gegen sie tun kann.

Die evangelische Kirche im hessischen Gießen geht beim Thema Kirchenasyl einen ungewöhnlichen Weg. Hier hat vor drei Jahren das Dekanat die Kirchenasyle von den Gemeinden als Aufgabe übernommen. Aktuell sind mehr als ein Dutzend Flüchtlinge untergebracht. Fachleute der kirchlichen Asylverfahrensberatung helfen bei der Entscheidung, wem Schutz gewährt wird. Die Zusammenarbeit mit den Behörden, berichtet Flüchtlingsreferent Ralf Müller, sei gut.

Wenn ukrainische Flüchtlinge hier ankommen, sind sie oft in schlechter Verfassung. Sie stehen noch unter dem Stress des Kriegs und sind emotional enorm aufgewühlt. Traumatische Erlebnisse lösen vor allem bei Kindern Erinnerungen und angstvolle Reaktionen aus, die ihnen die Anpassung an Schule oder Kindergarten erschweren. In einem Projekt des Malteser Hilfsdiensts in Regensburg kümmern sich ukrainische Psychologinnen um die Neuankömmlinge. Kunsttherapie soll den Flüchtlingen dabei helfen, hier zurechtzukommen.

Scheiden tut weh, vor allem den Kindern. Klare Umgangsregelungen sollen Streit der Eltern vermeiden. Aber dabei gibt es einiges zu beachten. Das Oberverwaltungsgericht Bamberg beispielsweise entschied, dass einem Vater nicht verboten werden darf, in der eigenen Wohnung zu rauchen, wenn die Kinder anwesend sind. Und der Bundesgerichtshof erklärte eine Regelung, nach der an die Frau erst dann Geld aus dem ehelichen Zugewinnausgleich fließen sollte, nachdem der Vater Umgang mit seinen Kindern hatte, für sittenwidrig.

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Ihr Nils Sandrisser