sozial-Editorial

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Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will eine neue Versorgungsform für Pflegebedürftige einführen. Die „stambulante“ Betreuung soll ambulante und stationäre Pflege mischen. Menschen jeden Pflegegrades könnten sich künftig in dafür ausgestatteten Wohnungen pflegen lassen. So etwas gibt es bereits, aber nur als Modellprojekt, zum Beispiel im südbadischen Wyhl. Die Branche ist über Lauterbachs Pläne allerdings irritiert, weil die gesetzlichen Regelungen dazu noch völlig unklar seien. Und die Forschung ist skeptisch. Sie hält die Einführung eines dritten Sektors neben ambulant und stationär für ein veraltetes Konzept.

Etwas positiver blickt die Branche auf das geplante Pflegekompetenzgesetz. Es soll professionellen Pflegekräften mehr Eigenverantwortung und Kompetenzen bringen. Die Pflegeberufsverbände begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, fordern aber zugleich bessere Rahmenbedingungen. Eine Umfrage belegt, dass Pflegefachkräfte überdurchschnittlich hoch motiviert sind. Dieselbe Umfrage zeigt aber auch, dass diese Fachkräfte in ihrem Beruf, so wie er jetzt ist, äußerst unzufrieden sind.

Die Caritas rügt die öffentliche Debatte über das Bürgergeld. „Für uns ist es inakzeptabel, dass über die Beziehenden derart schlecht gesprochen wird“, schreibt Annette Holuscha-Uhlenbrock, Direktorin des Diözesancaritasverbandes Rottenburg-Stuttgart, in ihrem Gastbeitrag. Denn es entspreche schlicht nicht der Wahrheit, dass Arbeit sich wegen der angeblich hohen Sozialleistungen nicht lohne und Bürgergeldempfänger unwillig zur Arbeitsaufnahme seien. Holuscha-Uhlenbrock lehnt schärfere Sanktionen ab, weil diese tiefer liegende Probleme wie psychische Erkrankungen oder Sucht verschlimmerten. Sie setzt auf bessere Förderung und Vermittlung.

Sozialhilfeträger dürfen das Kindergeld für ein in einer Wohngruppe lebendes erwachsenes behindertes Kind nicht als Einkommen auf die Sozialleistungen anrechnen. Das Kindergeld ist den Eltern zuzurechnen, urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart. Es entschied im Fall eines behinderten und schwer pflegebedürftigen Klägers, der in einer Wohngruppe lebt, aber hin und wieder bei seinen Eltern übernachtet.

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Ihr Markus Jantzer