Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Suizidrate senken. Dazu müsse das Thema „aus der Tabuzone“ herausgeholt werden, sagte er bei der Vorstellung der neuen Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung. Geplant ist eine bundesweite Koordinierungsstelle für Beratungs- und Kooperationsstellen. Auch soll gemeinsam mit den Ländern eine zentrale Krisendienst-Notrufnummer eingerichtet werden. Kirchen und Verbände begrüßten die Pläne, forderten aber auch mehr Präventionsangebote. Zudem pochten sie auf die Verabschiedung eines verbindlichen Suizidpräventionsgesetzes: „Ein Strategieplan ersetzt keine gesetzlichen Regelungen“, so das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken.
Als eine Pflegekraft in einem Berliner Seniorenheim jüngst Polizei und Feuerwehr alarmierte, weil bei ihrer Ablösung Fachpersonal für die Nachtschicht fehlte, sorgte das bundesweit für Schlagzeilen. Die Einrichtung sieht darin einen bedauerlichen Einzellfall. Doch das scheint nicht so zu sein. Fachleute bestätigen die oft schlechte Personalausstattung in Nachtdiensten. Im Interview mit epd sozial sagt Peter Koch, Geschäftsführer der Gaggenauer Altenhilfe: „Uns fehlen schon mehr als 30 Prozent Personal.“ Und: „Es gibt sicherlich Fälle, in denen eine Besetzung des Nachtdienstes auch in anderen Einrichtungen schwierig ist und teilweise mit Unterbesetzung gefahren werden muss.“
Für Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch passen rechter Extremismus und die Beschäftigung bei der Diakonie nicht zusammen: „Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.“ Darüber gibt es nun eine Debatte. Arbeitsrechtler betonen, dass die Mitgliedschaft und das Engagement für eine Partei keine Kündigungsgründe seien. Es könne aber Fälle geben, in denen Beschäftigten mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssten.
Kinder und Jugendliche, die an Diabetes Typ I leiden, können nur unter besonderen Umständen den Grad einer Schwerbehinderung erlangen. Dazu ist nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Celle eine „gravierende Beeinträchtigungen ihrer Lebensführung“ nötig. Es komme auf die Gesamtbetrachtung aller Lebensbereiche an. Dabei seien „strenge Anforderungen“ anzulegen. Gute Schulnoten, eine altersgerechte Lebensführung und viele Freunde sprechen dem Gericht zufolge eher gegen solch eine schwerwiegende Benachteiligung.
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