sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

das politische Gezerre um die Kindergrundsicherung ist um ein Kapitel reicher. Dass Familienministerin Paus 5.000 neue Stellen bei der Familienkasse fordert, um die neuen Hilfen möglichst unbürokratisch zugänglich zu machen, sorgt für neuen Ampelstreit. Doch längst geht es nicht mehr um Details im Gesetzentwurf, sondern es erscheint zunehmend fraglich, ob das grüne Vorzeigeprojekt überhaupt noch kommt. Die Sozialverbände sind alarmiert und fordern von der Politik, das Kernprojekt zum Kampf gegen Kinderarmut endlich voranzubringen. „Es geht darum, wie die Bundesregierung die skandalös hohe Kinderarmutsquote in Deutschland spürbar senken kann“, sagte Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Aus der Sicht der Caritas besteht in der Refinanzierung der professionellen Pflege akuter Handlungsdruck: „Viele Träger in der Sozialwirtschaft stehen finanziell und personell unter hohem Druck. Grundsätzlich haben sich die Insolvenzen in NRW im Jahre 2023 verfünffacht im Vergleich zum Jahr zuvor“, sagte Diözesancaritasdirektor Dominique Hopfenzitz aus Münster dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bürokratie müsse abgebaut und die Entgeltverhandlungen beschleunigt werden. Für die Zwischenzeit kann laut Hopfenzitz eine Lösung der Finanzprobleme in der Gewährung höherer Pauschalen liegen.

Will man es salopp formulieren, dann ist bei der staatlichen Finanzierung der Freiwilligendienste die Kuh erst mal vom Eis. Wäre es zu den zunächst für 2024 geplanten massiven Kürzungen bei den Freiwilligendiensten gekommen, hätte bis zu einem Drittel der rund 650 Stellen bei der Diakonie Hessen auf der Kippe gestanden, sagt Ingrid Pontzen, die Pädagogische Leiterin der Freiwilligendienste, im Interview mit epd sozial. Doch so kam es nicht. Dennoch fehle weiter Geld im System: „Die finanzielle Absicherung der Dienste für 2025 ist weiter offen.“

Alleinerziehende sind bei ausbleibenden Kindesunterhaltszahlungen oft auf einen staatlichen Unterhaltsvorschuss angewiesen. Teilen sich getrennt lebende Eltern die Kindesbetreuung aber auf, besteht ein Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss nur dann, wenn der beantragende Elternteil sich zu mehr als 60 Prozent der tatsächlichen Betreuungszeit selbst um das Kind kümmert. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am 21. März veröffentlichten Urteil entschieden.

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Ihr Dirk Baas