sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

seit Jahren wird darüber diskutiert, den Kauf und Besitz von bestimmten Mengen Cannabis zu erlauben. Jetzt hat die Bundesregierung den ersten Schritt zur Legalisierung getan. Das Kabinett beschloss am 16. August in Berlin einen Gesetzentwurf, wonach Erwachsenen der Besitz und Anbau von Cannabis in begrenztem Umfang erlaubt werden soll. Doch es gibt heftige Kritik, nicht nur von der Opposition. Auch Fachverbände und Forscher halten das Vorgehen für verfehlt. Warum, das erläutert Suchtberaterin Denise Schalow von der Diakonie Düsseldorf.

Noch immer gibt es Mängel bei der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung. Zwar muss Deutschland ihnen laut Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen echte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Aber das geschehe viel zu wenig, bemängelt der aktuelle Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Die Anstrengungen, die Konvention umzusetzen, haben demnach in den vergangenen Jahren sogar nachgelassen. Vor allem Sonderstrukturen für Menschen mit Behinderungen stehen in der Kritik.

In der Kita „Heide-Süd“ ist so manches anders als in anderen Einrichtungen. Kinder bestimmen dort selbst, wann sie essen oder schlafen, feste Regeln gibt es nur wenige. Die Kinder finden das natürlich klasse, viele Eltern hingegen nicht so sehr. Aber die Jury des Deutschen Kita-Preises hält es da eher mit den Kindern: Sie hat die städtische Einrichtung als „Kita des Jahres 2023“ mit 25.000 Euro Preisgeld bedacht.

Geld ist auch ein Thema in vielen Familien, wenn die Schule wieder losgeht. Schulmaterial ist nämlich deutlich teurer geworden, und für manche ist das ein Problem. Der Schulbesuch für Kinder muss für deren Eltern wirklich kostenfrei sein, sagt deshalb der Kinderarmutsforscher Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal. Das werde zwar einiges kosten, aber die Gesellschaft würde davon profitieren, sogar materiell.

Wer am besten qualifiziert ist, bekommt nicht immer die Stelle. Das darf auch so sein, hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg geurteilt. Auch bei bester Eignung hat ein Bewerber noch keinen Anspruch auf eine befristete Stelle, wenn gesetzliche Befristungsregeln dem entgegenstehen.

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Ihr Dirk Baas