sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

die Zugkatastrophe von Eschede 1998 war der erste Anlass in Deutschland, bei dem eine psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) für Betroffene, aber vor allem auch für die Helfer zum Einsatz kam. Damals wie heute leisteten und leisten diese Arbeit überwiegend Nicht-Psychologen, meist Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Ehrenamtliche. Das habe Vor- und Nachteile, sagt Jutta Helmerichs, bis 2021 Leiterin des psychosozialen Krisenmanagements im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Länder wie Japan und Australien gehen einen anderen Weg. Sie setzten auf Pflegekräfte mit einer psychologischen oder psychiatrischen Zusatzausbildung.

Der Bundestag will am 26. Mai eine Pflegereform beschließen, die von der Opposition als „Reförmchen“ verspottet wird. Gesundheitsminister Lauterbach sieht das natürlich anders. Aber er ist allein auf weiter Flur. Die Sozial- und Pflegeverbände machen ihrem Unmut über eine Politik der kleinen Schritte Luft. Und hoffen, dass die Parteien weiter an Korrekturen im Pflegesystem arbeiten, gemäß dem Motto: Nach der Reform ist vor der Reform.

Auch bei der geplanten Krankenhausreform sind die Fronten verhärtet. Bund und Länder haben bisher keinen Kompromiss gefunden. Klinikträger und Verbände, die davon betroffen sind, zeigen sich zunehmend genervt. Jetzt hat sich die Diakonie zu Wort gemeldet. Sie unterstützt die geplante Krankenhausreform grundsätzlich, aber sie sieht auch viele Ansätze kritisch. Mit sieben Forderungen will die Diakonie zu einem guten Ergebnis beitragen.

In den allermeisten Fällen gilt: Eine Patientenverfügung ist unbedingt zu achten. Also müssen sich Ärzte an den klar vom Patienten geäußerten Behandlungswunsch halten. Wenn wegen einer untersagten Therapie womöglich andere Personen gefährdet werden, dann sollte aber eine Ausnahme möglich sein. So entschied der Bundesgerichtshof im Fall eines psychisch Kranken, der im Maßregelvollzug untergebracht ist und Neuroleptika strikt ablehnt.

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Ihr Dirk Baas