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Dokumentation

Diakonie: Bei Klinikreform die Schwächsten nicht vergessen




Protest gegen Klinikschliessungen in Berlin im Jahr 2021
epd-bild/Jürgen Blume
Die Diakonie unterstützt die geplante Krankenhausreform grundsätzlich. Aber sie sieht auch viele Ansätze kritisch. Allerdings, so der Verband, gehen die bisherigen Vorschläge der Regierungskommission zum Teil an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten vorbei. Mit sieben Forderungen will die Diakonie Abhilfe schaffen.

Berlin (epd). In den fortlaufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bei der geplanten Krankenhausreform hat sich die Diakonie mit einem Forderungskatalog zu Wort gemeldet. In sieben Thesen fordert der Sozialverband Nachbesserungen an den bisher bekannt gewordenen Plänen. Zu den gewünschten Korrekturen gehört die Sicherung des regionalen Bedarfs an Kliniken, das Angebot von gebündelten Leistungen sowie der barrierefreie Ausbau von Krankenhäusern. epd sozial dokumentiert die Forderungen, die das Ziel einer guten Versorgung auch der Schwächsten haben:

1. Mehr Krankenhausplanung - aber Orientierung am regionalen Bedarf

  • Der Bund drängt die Bundesländer mit seinem Reformkonzept dazu, die Krankenhausplanung neu zu gestalten. Das begrüßen wir. Die Planung muss sich aber am regionalen Bedarf orientieren. Dabei muss die ambulante Versorgung mitgedacht werden.

2. Krankenhausleistungen besser finanzieren - aber nicht rationieren

  • Die Finanzierung von Krankenhausleistungen muss reformiert werden. Es ist gut, wenn der Druck zu immer höheren Fallzahlen reduziert wird und die Krankenhäuser auch Vorhaltekosten geltend machen können. Die vorgeschlagenen Vorhaltepauschalen reichen aber nicht aus und können zur Rationierung von Leistungen führen.

3. Leistungen bündeln - aber nicht schematisch

  • Es ist richtig, dass nicht mehr jedes Krankenhaus für jede Behandlung zuständig ist. Die Bündelung komplexer Behandlungen in gut ausgestatteten Krankenhäusern oder Fachkliniken ist gut. Aber die anfangs geplante Bildung von Großkrankenhäusern führt in die Irre. Die Länder sollen unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten entscheiden, an welchem Krankenhaus welche Leistungen erbracht werden.

4. Wohnortnahe Versorgung erhalten - aber intelligent

  • Viele medizinische Behandlungen können heute oft ohne einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Aber in vielen Regionen gibt es immer weniger niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Multiprofessionelle Gesundheitszentren sind ein wichtiger Teil der Lösung. Sie können Patientinnen und Patienten ambulant behandeln und auch eine kurze stationäre Versorgung gewährleisten. Die Vorschläge der Regierungskommission zu Grundversorgungshäusern mit integrierter ambulant/stationärer Versorgung müssen in diese Richtung weiterentwickelt werden.

5. Notfallzentren einrichten - aber auch psychiatrisch-psychosoziale Krisendienste

  • Die Einrichtung von integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern ist sinnvoll. Ebenso die Einrichtung moderner Leitstellen mit medizinischer Ersteinschätzung. Diese müssen personell und technisch so ausgestattet sein, dass es nicht zu Wartezeiten kommt. Außerdem müssen psychiatrisch-psychosoziale Krisendienste flächendeckend ausgebaut werden und rund um die Uhr erreichbar sein, damit psychisch kranke Menschen in Krisen einen belastenden Krankenhausaufenthalt möglichst vermeiden können.

6. Krankenhäuser umgestalten - aber dabei an pflegebedürftige Menschen denken

  • Die Neuordnung der Krankenhausleistungen ist sinnvoll. In einer immer älter werdenden Gesellschaft müssen aber ältere und pflegebedürftige Menschen auch besonders in den Blick genommen werden. Sie müssen häufiger, oft auch ungeplant, ins Krankenhaus, können lange Wege schlechter bewältigen und brauchen im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt öfter Pflege und Rehabilitation. Ob die Reform gelingt, wird sich auch daran messen lassen, ob sich die Versorgung von Älteren spürbar verbessert.

7. Krankenhäuser umbauen - aber barrierefrei und inklusiv

  • Das Krankenhaus der Zukunft ist für alle Patientinnen und Patienten zugänglich und verständlich. Sie müssen so ausgestattet sein, dass sie auch Menschen mit Behinderungen gut versorgen können. Spezialisierte Abteilungen und Kliniken für Menschen mit geistigen oder schweren mehrfachen Behinderungen müssen in der Reform gesichert werden.