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Analyse benennt mögliche Auswirkungen der Klinikreform




OP-Schwestern und ihre Instrumente
epd-bild/Heike Lyding
Die geplante Krankenhausreform könnte die Schließung vieler Klinikstandorte und den Verlust von Personal bedeuten, sagt die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Sie macht eigene Vorschläge zur Reform.

Berlin (epd). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat am 13. Februar in Berlin eine datengestützte Analyse der Auswirkungen der geplanten Klinikreform vorgestellt. DKG und Landkreistag warnten vor möglichen Folgen. Der AOK-Bundesverband sieht hingegen nicht so hohe Risiken. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) legte unterdessen weitere Reformpläne vor.

Die Analyse der DKG kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform zu deutlich mehr Kliniken der höchsten Versorgungsstufe führen könnte. Fusionen und Zusammenlegung von Fachbereichen könnten zu diesem Ergebnis führen, dies würde aber mit dem Verlust vieler Krankenhausstandorte erkauft, sagte Boris Augurzky, Geschäftsführer der Forschungseinrichtung Institute for Health Care Business. Das Institut hat im Auftrag der DKG die Analyse erstellt.

Mehr schlagkräftigere Einheiten

„Es wird weniger Krankenhausstandorte geben, aber mehr schlagkräftigere Einheiten“, sagte DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß. Die zentrale Herausforderung der Reform sei, möglichst wenig Personal zu verlieren, weil die Beschäftigten ihren Arbeitsort verlagern müssten. „Die Bereitschaft, über weite Strecken hinweg zu pendeln, ist in der Pflege geringer als im ärztlichen Dienst“, warnte Gaß.

Die DKG brachte eigene Vorschläge in den Reformprozess ein. So müsse die Vorhaltung von medizinischer Infrastruktur in der Notfallversorgung besser finanziert werden, denn diese sei mit hohen Kosten verbunden, sagte Gaß. Außerdem könne es mehr ambulante Versorgung in Krankenhäusern geben. Dazu könnten Kliniken und Kassenärztliche Vereinigungen kooperieren. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte könnten demnach in Kliniken behandeln.

Wichtiger Diskussionsbeitrag

Bundesgesundheitsminister Lauterbach stellte am 13. Februar Pläne zur Reform der Notfallversorgung vor. Auch Lauterbach griff eine künftige Kooperation von Kliniken und niedergelassenen Ärzten auf. Seinen Vorstellungen zufolge sollen an Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren (INZ) Patientenströme steuern. Diese INZ sollen aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer kassenärztlichen Praxis sowie einer zentralen Entscheidungsstelle bestehen. Hilfesuchende, die in die Kliniken kommen, sollen künftig an dieser Entscheidungsstelle je nach Schwere ihrer Erkrankung oder Verletzung entweder in die Notaufnahme oder in die Praxis weitergeleitet werden.

Frank Flake vom Bündnis pro Rettungsdienst sagte am 15. Februar dazu: „Eine grundlegende Reform der Notfallversorgung ist notwendig. Es ist gut, dass Karl Lauterbach das nun angehen will. Es ist jedoch dringend, auch den Rettungsdienst neu zu organisieren. Diese Gelegenheit muss die Politik jetzt nutzen und die Akteure des Rettungsdienstes bei der Reform beteiligen.“

Landkreistag: Zielrichtung stimmt

Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager (CDU), bewertete den Vorschlag der DKG als wichtigen Diskussionsbeitrag. Dessen Zielrichtung stimme, auch wenn noch unklar sei, ob damit alle Probleme gelöst würden. „Ziel kann und darf nicht sein, dass viele Standorte in ihrer Existenz bedroht wären“, mahnte Sager. Es brauche eine belastbare Versorgung in der Fläche, es gehe dabei auch um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Zudem müsse die Krankenhausplanung in der Hoheit der Länder bleiben.

Laut der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann kann von einem Kahlschlag der Krankenhauslandschaft durch die Reform keine Rede sein. Die Vorschläge der DKG zur Vorhaltefinanzierung seien unnötig kompliziert und schüfen zusätzliche Bürokratie. Zudem werde nicht deutlich, wie die DKG den medizinisch nicht begründeten Anstieg der Fallzahlen eindämmen wolle.

Nils Sandrisser


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