sozial-Editorial

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Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

Bund und Länder haben bei den umfangreichen Entlastungspaketen unter anderem einen Härtefallfonds für Krankenhäuser, Pflegeheime und weitere soziale Einrichtungen vereinbart. Der Bund stellt zwölf Milliarden Euro zur Verfügung, um Träger zu entlasten, die trotz Gas- und Strompreisdeckel mit ihrem Budget nicht auskommen. Im langen Streit über die Aufteilung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Bund in diesem und im nächsten Jahr an die Länder zusätzlich 4,25 Milliarden Euro zahlt.

Das Gesetz zum Bürgergeld steht kurz vor der Verabschiedung. Allerdings braucht die Ampelkoalition die Zustimmung der unionsgeführten Bundesländer, um mit dem Bürgergeld das vielgescholtene Hartz-IV-System ablösen zu können. CDU und CSU verlangen Änderungen, um die staatlichen Ausgaben für die Grundsicherung in engeren Grenzen zu halten. Lesen Sie zu der Debatte einen Kommentar.

Einrichtungen beklagen, dass sie nicht mehr genug Bewerber für einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges soziales Jahr finden. Die Gründe für die Zurückhaltung der jungen Menschen sind vielfältig. Die Träger wollen gegensteuern. Doch ganz einfach ist das nicht. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag Verbesserungen. Besonders im Pflegesektor mit seinem Personalmangel schmerzt das Fehlen von Freiwilligen.

Patientinnen und Patienten dürfen bei einer gerichtlich angeordneten ärztlichen Begutachtung in der Regel eine Vertrauensperson mitnehmen. Nur wenn im Einzelfall mit der Mitnahme einer Begleitperson „die objektive, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung erschwert oder verhindert“ wird, dürfe das Gericht, nicht aber der Gutachter, den Ausschluss der Vertrauensperson von der Begutachtung anordnen, urteilte das Bundessozialgericht.

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Markus Jantzer