sozial-Politik

Energiepreise

Finanzfragen geklärt - Darauf haben sich Bund und Länder verständigt



Berlin (epd). Nach wochenlangem Ringen haben sich Bund und Länder auf Details zur Umsetzung und Finanzierung von Entlastungen in der Energiekrise geeinigt. Das sieht die Vereinbarung vor:

ENERGIEPREISDECKEL

Die Länder unterstützen die Pläne des Bundes für einen Gas- und Strompreisdeckel, die vom Bund finanziert werden. Eine frühere Wirkung der Deckelungen, die die Länder gefordert hatten, wurde nicht vereinbart. Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaskommission hatte wegen der komplexen Vorbereitungen einen Start zum März vorgeschlagen. Um die Zeit bis dahin zu kompensieren, regte sie eine Soforthilfe für Dezember an, die das Bundeskabinett am 2. November auf den Weg gebracht hat. Die Länder wollten, dass zwischen dieser Hilfe und dem Deckel im März keine Lücke entsteht. Die Bundesregierung strebt nun an, den für März geplanten Preisdeckel rückwirkend auch für Februar anzuwenden. Die Strompreisbremse soll im Januar starten.

Geplant ist, den Gaspreis für Privatkunden auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs zu deckeln, den für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreisbremse soll den Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzen.

HÄRTEFALLFONDS

Für Krankenhäuser, Pflegeheime, soziale Einrichtungen und bestimmte Unternehmen, die mit der Entlastung über den Gas- und ebenfalls geplanten Strompreisdeckel nicht auskommen, soll es einen Härtefallfonds geben. Laut Beschlusspapier stellt der Bund für Gesundheits- und soziale Einrichtungen zwölf Milliarden Euro zur Verfügung. Allein acht Milliarden Euro davon sollen Krankenhäusern, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zugutekommen. Auch für Kultureinrichtungen soll es gezielte Hilfen geben.

49-EURO-TICKET

Auch beim 49-Euro-Ticket sind sich Bund und Länder nun über die Kosten einig. Zu den bereits versprochenen jährlichen 1,5 Milliarden Euro hat der Bund den Ländern höhere sogenannte Regionalisierungsmittel versprochen. 2023 sollen die Länder vom Bund zusätzlich eine Milliarde Euro bekommen. Zudem sollen die Mittel statt wie bisher um 1,8 Prozent künftig um 3 Prozent jährlich steigen.

WOHNGELD

Beim Wohngeld bleibt es nach langem Streit dabei, dass sich Bund und Länder die Kosten teilen. Nach Angaben des Bundesbauministeriums sollen ab 2023 insgesamt 5,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, um die Wohngeldreform zu finanzieren. Sie wird dafür sorgen, dass weit mehr Menschen Wohngeld beziehen können. Zudem soll die Leistung auch angesichts der Energiekrise erhöht werden. Die geplante Reform wird bereits im Bundestag beraten und soll im Januar in Kraft treten.

KOSTEN FÜR FLÜCHTLINGE

Im langen Streit um die Aufteilung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen haben sich Bund und Länder geeinigt. In diesem Jahr gibt der Bund den Ländern zusätzliche 1,5 Milliarden Euro, ebenso im kommenden Jahr für die Mehrbelastung durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Für Flüchtlinge aus anderen Ländern, für die ein anderes System gilt, will der Bund ab 2023 1,25 Milliarden Euro jährlich zahlen.

Corinna Buschow


Mehr zum Thema

Lob und Kritik von Sozialverbänden für Entlastungspaket

Nach der Einigung von Bund und Ländern auf weitere Entlastungen haben Hilfsorganisationen und Sozialverbände die Übereinkunft als grundsätzlich richtigen und wichtigen Schritt gelobt. Im Detail haben sie jedoch viele Verbesserungsvorschläge.

» Hier weiterlesen