sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

viele offizielle Statistiken haben den Makel, dass sie die Wirklichkeit nicht umfassend abbilden. Das gilt auch für die Zahl der Behandlungsfehler in Deutschland. Fakt ist: Mehr als 80 Menschen sind 2020 nach einem Fehler von Ärzten oder Pflegern gestorben. Wie viele Behandlungsfehler jedes Jahr insgesamt passieren, weiß man jedoch nicht. Krankenkassen fordern deshalb ein verbindliches Meldesystem.

68 Prozent der jungen Menschen zwischen 16 und 39 Jahren können sich einer Studie zufolge vorstellen, selbst einen Familienangehörigen zu pflegen. Das klingt viel, doch ob es im Ernstfall wirklich zu diesem hehren Einsatz käme, ist offen. Gleichwohl belegt der aktuelle DAK-Pflegereport, dass es generell mehr Unterstützung für pflegende Angehörige braucht - eine große Aufgabe für die kommende Bundesregierung.

Die Erwartungen aus der Pflegebranche an die neue Bundesregierung könnten kaum größer sein. Es geht um die Lösung tiefsitzender Probleme - eines davon ist der anhaltende Fachkräftemangel. Und so forderte die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogel, zum Auftakt des Deutschen Pflegetags in Berlin vehement mehr Personal in Kliniken und Heimen. Und mehr Geld: 4.000 Euro im Monat sollten es schon sein.

In Deutschland erkranken pro Jahr rund 16.500 junge Menschen zwischen 18 und 39 Jahren an Krebs. Brustkrebs ist in den Industrieländern die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Vor allem bei Schwangeren ist die Behandlung und Betreuung schwierig. „Das System denkt: Frauen erkranken ab 55 Jahren“, sagt die Betroffene und Gründerin eines Hilfsvereins, Charlotte Arnold. Aber die jüngste Mutter, die sich hilfesuchend an den Verein wandte, war 26.

So viel Klarheit muss sein: Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten eine Urlaubskürzung wegen ihrer Elternzeit in einem bestehenden Arbeitsverhältnis deutlich ankündigen. Der Hinweis in einer abschließenden Lohnabrechnung nach Kündigung, das sogenannte Auf-null-setzen, ist nur ausnahmsweise ausreichend, entschied das Landesarbeitsgericht Stuttgart in einem Leitsatzurteil.

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Dirk Baas