Köln (epd). Das Umweltamt der Stadt Köln hat die Wasserentnahme aus den 24 offen verlaufenden Bächen auf Kölner Stadtgebiet untersagt. Das per Allgemeinverfügung erlassene Verbot gilt bis zum 31. Oktober, wie die Stadt am 17. Juni mitteilte. Die Kölner Gewässer litten nach geringen Niederschlägen im Frühjahr bereits jetzt unter extremer Trockenheit, hieß es. Aufgrund des ausgebliebenen Regens führten die Bäche immer weniger und teilweise überhaupt kein Wasser mehr.
Eine uneingeschränkte Entnahme von Wasser bedrohe in dieser Situation nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern gefährde auch die notwendige, natürliche Selbstreinigung der Gewässer, hieß es. Betroffen von dem Verbot sind nach Angaben der Stadt vor allem die rund 800 bis 900 Grundstückseigentümer, deren Gärten direkt an Fließgewässern liegen.
Verbote auch in anderen Städten
Ähnliche Verbote gibt es auch in anderen deutschen Städten und Kreisen. So gilt im Rhein-Sieg-Kreis ein Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern vom 1. Juni bis 31. Oktober. Im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg darf vom 1. Juni bis zum 30. September kein Wasser aus Bächen geschöpft oder gepumpt werden.

