Arnsberg (epd). Die zuständige Bezirksregierung bedauert die Absage für eine mögliche Flüchtlingsunterkunft im Arnsberger Stadtteil Oeventrop. Dass der Investor am 31. Juli entschieden habe, sich zurückzuziehen, sei „sehr bedauerlich“, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg am 1. August auf Anfrage des Evangelischer Pressedienstes (epd). Die Suche sei eine „Daueraufgabe“ und werde fortgesetzt.

Bei einer Informationsveranstaltung am 31. Juli hatte sich der Besitzer einer geeigneten Immobilie auf Drängen der Bevölkerung und starkem öffentlichem Druck entschieden, das ehemalige Kloster nicht an das Land NRW zu vermieten, um dort eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes einzurichten. Die Bezirksregierung hatte dort vor mehreren Hundert Bürgern ihre Pläne vorgestellt. Es sei viel Zeit, Kraft und Energie in das Vorhaben geflossen. Neben Oeventrop gebe es weitere Optionen, davon sei aber noch keine konkret absehbar.

Nach der Registrierung und dem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung werden geflüchtete Menschen in einer ZUE untergebracht. Hier warten sie auf ihre Asylverfahren und darauf, einer Kommune zugewiesen zu werden. Der Aufenthalt in einer Landeseinrichtung kann bis zu zwei Jahre dauern. Minderjährige Flüchtlinge und ihre Sorgeberechtigten werden bereits nach sechs Monaten den Kommunen zugewiesen.

Landeseinrichtungen aktuell zu 88 Prozent ausgelastet

Derzeit gibt es nach Angaben des NRW-Ministeriums für Flucht und Integration 28 Zentrale Unterbringungseinrichtungen in NRW mit rund 16.500 Plätzen. Die Landeseinrichtungen, zu denen auch Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte zählen, seien aktuell zu 88 Prozent ihrer aktiven Kapazität ausgelastet. „Das Land arbeitet daher weiterhin mit Hochdruck am Ausbau der Landeskapazitäten“, erklärte eine Ministeriumssprecherin.

Die Bezirksregierungen in NRW prüften derzeit mehr als 40 Liegenschaften, darunter auch Freiflächen und Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Landeseinrichtungen. „Ob und welche dieser in Prüfung befindlichen Standorte sich eignen und letztlich in konkrete Planungen zur Herrichtung und Inbetriebnahme als Geflüchtetenunterkunft überführt werden, lässt sich aufgrund der andauernden Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen“, betonte die Sprecherin.

Die Absage für den Standort in Arnsberg bezeichnete das Ministerium als „bedauerlich“ - gerade vor dem „Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, vor der Land und Kommunen stehen“. Gleichwohl sei die Entscheidung des Eigentümers „zu respektieren“.

Wegen der gestiegenen Zahl der Asylsuchenden in NRW beklagen viele Kommunen, mit der Unterbringung überfordert zu sein. Das Land hat angekündigt, die Kapazitäten auszubauen und neue Standorte zu akquirieren.