Berlin (epd). Der Zentralrat der Juden blickt mit „gemischten Gefühlen“ auf den Start des Antragsverfahrens für den Härtefallfonds, aus dem unter anderem jüdische Kontingentflüchtlinge eine Zahlung erhalten sollen. Zwar gehe ein „jahrelanges Hick-Hack“ zu Ende und knapp 70.000 jüdische Zuwanderer könnten wenigstens eine kleine Abmilderung ihrer Härte erhalten, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am 18. Januar in Berlin. Andererseits sei es unbefriedigend, dass weiterhin keine Einigung mit den Ländern habe erzielt werden können und die Höhe der Auszahlung damit vom Wohnort abhänge.

Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr beschlossen, Menschen aus der ehemaligen DDR, jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler mit sehr geringer Rente über eine Stiftung zu entschädigen. Seit 18. Januar können Anträge für den Härtefallfonds gestellt werden. Der Bund will dafür eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Ausgegangen wird von bis zu 190.000 Betroffenen. Sie sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Treten Bundesländer der Stiftung bei, soll sich diese Zahlung durch Mittel der Länder auf 5.000 Euro erhöhen.

Einmalzahlung von mindestens 10.000 Euro gefordert

Die Größe der Zahlung wäre damit vom Wohnort abhängig, wenn sich die Bundesländer unterschiedlich verhalten. Bislang gibt es in den Ländern großen Widerstand gegen die Beteiligung. Bei einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Bundesländern erklärten Anfang Dezember nur zwei Länder, der Stiftung beitreten zu wollen.

Die fehlende Einigung sei vor allem darin begründet, „dass der Bund die einzelnen Betroffenengruppen nicht aufschlüsseln wollte“, kritisierte Schuster. Er kritisierte zudem die Höhe der Zahlungen als zu gering. „Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass unserer Ansicht nach die Einmalzahlung mindestens bei 10.000 Euro liegen müsste, um den jüdischen Zuwanderern einen würdigen Ausgleich zu ermöglichen“, sagte er.