Köln (epd). Im vergangenen Jahr hat es in NRW wieder deutlich mehr Bürgerentscheide als in den beiden Jahren zuvor gegeben. Insgesamt zehn Bürgerentscheide wurden 2022 durchgeführt, wie der Fachverband „Mehr Demokratie“ am 19. Januar in Köln anlässlich der Veröffentlichung der Jahresbilanz „Bürgerbegehren 2022 für Nordrhein-Westfalen“ mitteilte. In den Jahren 2020 und 2021 hatten in den Kommunen in NRW nur jeweils vier Bürgerentscheide zur Abstimmung angestanden.
„Nach zwei Corona-bedingt ruhigeren Jahren herrschte 2022 wieder direktdemokratische Aufbruchstimmung in NRW“, sagte der NRW-Landesgeschäftsführer von „Mehr Demokratie“, Achim Wölfel. Für dieses Jahr sei eine „hohe Anzahl an Bürgerentscheiden“ zu erwarten. So seien bereits sechs Bürgerentscheide in den kommenden drei Monaten angesetzt, hieß es.
„Direktdemokratische Aufbruchstimmung“
Im vergangenen Jahr wurden zudem 31 Bürgerbegehren gestartet, mit denen ein Bürgerentscheid eingeleitet werden kann. Im Jahr 2021 hatte es 35 neue Verfahren gegeben. Das Top-Thema kommunaler Bürgerbegehren waren Schulen - etwa im Zusammenhang mit dem Erhalt von Schulgebäuden oder bestimmten Schulformen. Weitere häufig vorkommende Themen waren der Erhalt von Grünflächen sowie Fragen rund um den Weiterbetrieb und die Sanierung von öffentlichen Schwimmbädern.
Erfreulich aus Sicht von „Mehr Demokratie“ ist, dass immer mehr Kommunen in NRW im vergangenen Jahr die einstufige Briefwahl bei Bürgerentscheiden eingeführt haben. „Das ist eine großartige Verbesserung der lokalen Demokratie. Grundsätzlich sollte die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen der Bevölkerung möglichst einfach gemacht werden“, erklärte Wölfel. Außerdem könne dies dafür sorgen, dass sich die Abstimmungsbeteiligung erhöhe.
Seit der Einführung von Bürgerbegehren in NRW im Jahr 1994 gab es bis Ende 2022 insgesamt 939 Verfahren. Diese unterteilen sich in 907 Bürgerbegehren und 32 Bürgerbegehren, die von Stadt- oder Gemeinderäten initiiert wurden. Insgesamt fanden 283 Bürgerentscheide statt. Von diesen scheiterten 114, also 40 Prozent, weil sie trotz einer Mehrheit das Zustimmungsquorum nicht erreichten.