Berlin (epd). Im Rechtsstreit mit dem Zentralrat der Juden hat Rabbiner Walter Homolka einen Teilerfolg erzielt. Seinem Antrag auf Unterlassung verschiedener Äußerungen in einem im Dezember veröffentlichten Gutachten sei teilweise stattgegeben worden, teilte das Berliner Landgericht am 22. Februar mit. In mehreren Punkten sei der Antrag zugleich zurückgewiesen worden. Homolka hatte in Teilen der Veröffentlichung zu gegen ihn gerichteten Vorwürfen eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gesehen. (Az.: 27 O 16/23)

Die Zivilkammer 27 habe in dem Fall Äußerungen untersagt, die auf einen „mutmaßlichen Verdacht der Begehung von Straftaten, nämlich der Nötigung, versuchten Nötigung, Verleumdung, Beleidigung und Vorteilsannahme durch den Antragsteller Bezug nehmen“, hieß es in der Erklärung des Landgerichts. Darüber hinaus habe Homolkas Antrag gegen den Zentralrat auf Unterlassung von Äußerungen, „die auf Fehlverhalten unterhalb der Schwelle des Strafrechts Bezug nehmen“, keinen Erfolg gehabt.

Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Begründung der Entscheidung vom Dienstag, müssten die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, betonte das Gericht. Diese lägen noch nicht vor. Der Zentralrat der Juden erklärte am Mittwoch, mit dem Urteil seien Verdachtsäußerungen zu Machtmissbrauch und Diskriminierungen weiter zulässig. 14 von 21 angegriffenen Äußerungen seien als zulässig bewertet worden.

Homolka, Mitbegründer und langjähriger Rektor der Potsdamer Abraham-Geiger-Rabbinerkollegs, ist seit vergangenem Mai öffentlich mit Vorwürfen des Machtmissbrauchs konfrontiert.