Berlin (epd). Berlins neue Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hat sich skeptisch zu einem generellen Verbot religiöser Symbole im öffentlichen Dienst geäußert. Dem „Tagesspiegel“ (5. Februar) sagte die frühere Professorin für Soziale Arbeit an der Evangelischen Hochschule Berlin, das entsprechende Neutralitätsgesetz werde in der Öffentlichkeit „als Kopftuchverbot rezipiert“. Daran zeige sich, dass in der Umsetzung „spezifische religiöse Symbole aus dem öffentlichen Bild zurückgedrängt werden“.

Die Linken-Politikerin fügte hinzu: „Die Diskriminierung bestimmter Religionen ist aber nicht unter dem Label der Neutralität zu rechtfertigen.“ Sie wolle sich dafür einsetzen, „dass die Neutralität auch dadurch sichergestellt ist, dass es seinen diskriminierungsfreien Zugang zur Beamtenlaufbahn auch in Justiz und Schule gibt“.

Berlin wartet in der Frage des Neutralitätsgesetzes auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die frühere Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte dem Gericht das bestehende Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen vorgelegt.

In seinem Koalitionsvertrag hatte sich der neue rot-grün-rote Berliner Senat darauf verständigt, das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 gegebenenfalls an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Das Berliner Landesgesetz sieht unter anderem ein generelles Kopftuchverbot für Angestellte bei Gericht, im Justizvollzug, bei der Polizei sowie für Lehrerinnen in allgemeinbildenden Schulen vor.