Potsdam (epd). Der Bundesrechnungshof hat Förderzusagen des Bundes für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche kritisiert. In einem am 3. Februar bekannt gewordenen Bericht werfen die Rechnungsprüfer der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) vor, bei der Vergabe von Fördermitteln die Gesamtfinanzierung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam als Bauherrin nicht ausreichend geprüft zu haben. Zudem liege eine zuwendungsrechtlich nicht gestattete Anfinanzierung des Projektes durch die BKM vor. Ferner beachte die BKM den Subsidiaritätsgrundsatz nicht und sehe nicht vor, dass sich die Stiftung an Mehrkosten beteiligt, kritisiert der Bundesrechnungshof.
Der Bund hatte für den Wiederaufbau des Garnisonkirchenturms 2017 zwölf Millionen Euro bereitgestellt. Weitere 8,25 Millionen Euro wurden im Juni 2021 bewilligt. Im Bundeshaushalt 2021 stehen zudem zusätzliche 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Ein Sprecher von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sagte, die BKM habe die Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofs „zur Kenntnis genommen“. Wegen zwischenzeitlich eingetretener Mehrkosten bei dem Projekt seien weitere 4,5 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 „etatisiert“ worden. Die BKM werde auf Basis der eingereichten Antrags- und Bauunterlagen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine weitere Bewilligung der 4,5 Millionen Euro „umfassend prüfen“, so der Sprecher.
Der Wiederaufbau des im Zweiten Weltkrieg zerstörten und 1968 abgerissenen Garnisonkirchturms wird mit rund 40 Millionen Euro veranschlagt. Die Stiftung Garnisonkirche Potsdam erklärte, sei sei überzeugt davon, dass die BKM die zuwendungsrechtlichen Vorschriften beachtet hat.