Dresden (epd). Die Leipziger Kirchgemeinden St. Thomas und St. Nikolai müssen im Fall der umstrittenen Strukturreform weiter auf eine Klärung warten. Mit einer gerichtlichen Entscheidung sei wohl erst im Sommer zu rechnen, sagte Nikolaikirchenpfarrer Bernhard Stief am 3. Februar dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bis dahin bleiben bisherige Strukturen bestehen.

Die beiden überregional bekannten und unterschiedlich geprägten Gemeinden sollten laut einem Bescheid des sächsischen Landeskirchenamtes vom 1. Januar 2022 an eine Strukturverbindung eingehen, ein sogenanntes Schwesterkirchverhältnis. Sitz des gemeinsamen Pfarramtes soll demnach St. Thomas werden, sie ist mit rund 4.700 Mitgliedern die zahlenmäßig stärkere der beiden Gemeinden. Die Nikolaikirchgemeinde mit rund 2.600 Mitgliedern würde damit ihre Eigenständigkeit verlieren.

Beide Gemeinden hatten vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht getrennt voneinander geklagt. Laut Stief haben sie die Klagen nun zunächst ausführlich begründet. Sie hoffen, dass der Bescheid komplett zurückgenommen wird und „alles auf Anfang gestellt wird“, sagte Stief.

Wann eine endgültige Entscheidung getroffen wird, ist offen. Sachsens evangelischer Landesbischof, Tobias Bilz, hatte aber bereits Anfang des Jahres in einem epd-Gespräch angekündigt: „Die gerichtliche Klärung braucht seine Zeit.“ Einen detaillierten Zeitplan gebe es nicht.

Die Leipziger Thomaskirche ist ein Zentrum der evangelischen Kirchenmusik und Heimstätte des berühmten Thomanerchores. Die Nikolaikirche ist einer der bekanntesten Orte der friedlichen Revolution von 1989.