Leipzig (epd). Der neu zusammengesetzte MDR-Rundfunkrat hat seine Arbeit aufgenommen. Das Aufsichtsgremium kam am 31. Januar zu Beginn seiner sechsten Amtsperiode wegen der anhaltenden Corona-Pandemie per Videokonferenz zur konstituierenden Tagung zusammen, sagte die amtierende Vorsitzende Gabriele Schade in Leipzig.

Der MDR-Rundfunkrat habe sich darauf verständigt, dass bei der Zusammensetzung seiner Ausschüsse und bei der Wahl der Vorsitzpositionen maximal ein Drittel der Plätze von Mitgliedern eingenommen werden soll, die der staatlichen Seite zuzurechnen seien. Damit beachte das Gremium die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die an vielen Stellen Eingang in den neuen MDR-Staatsvertrag gefunden hätten.

Angesichts mehrerer noch nicht besetzter Plätze aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sollen die Zusammensetzung der Ausschüsse und die Wahlen zum Vorsitz des MDR-Rundfunkrats in der März-Sitzung vorgenommen werden. Bis dahin führe sie weiter die Geschäfte, kündigte Schade an.

Als nächstes wird das Gremium nach ihren Angaben eine Einigung darüber erzielen müssen, welche Organisationen Personen auf die aktuell noch umstrittenen Plätze im Rundfunkrat entsenden dürfen. Dies sei im 2021 novellierten MDR-Staatsvertrag so geregelt. Konkret betreffe dies je zwei Sitze für Arbeitnehmerverbände aus Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie einen Sitz für die Kulturverbände aus Sachsen.

Insgesamt gehören dem neuen Rundfunkrat 50 Mitglieder an. Seine Aufgabe ist es darüber zu wachen, dass die Dreiländeranstalt ihren staatsvertraglichen Auftrag erfüllt. Eine Amtszeit beträgt sechs Jahre.