Bundestag und Bundesrat haben zur Bewältigung der Corona-Krise milliardenschwere Unterstützungen für das Gesundheitswesen beschlossen. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erhalten finanzielle Zusagen. Die Verwaltung wird vereinfacht und Bürokratie zusammengestrichen, um Zeit für die Behandlung von Patienten zu gewinnen. Die Mehrausgaben werden mit neun bis zehn Milliarden Euro beziffert. Zum größeren Teil sollen sie von den Kranken- und Pflegekassen geschultert werden. Rund drei Milliarden Euro trägt der Bund. Die wichtigsten Beschlüsse:

KRANKENHÄUSER: Die Kliniken erhalten auf mehreren Wegen mehr Geld, damit sie weiterarbeiten können. 560 Euro pro Tag gibt es für jedes Bett, das Kliniken für Corona-Patienten frei halten, indem sie planbare Behandlungen verschieben. Die Regelung gilt vom 16. März bis 30. September. Für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett bekommen Kliniken einen Bonus von 50.000 Euro. Für Schutzausrüstungen gibt es pro Patient zunächst vom 1. April bis zum 30. Juni einen Zuschlag von 50 Euro. Die Überprüfung von Abrechnungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird um mehr als die Hälfte reduziert. Die Kliniken können für dieses Jahr mehr Fixkosten geltend machen. Auch für die Pflege in den Krankenhäusern gibt es mehr Geld. Der Satz pro Belegungstag wird um rund 38 Euro auf 185 Euro erhöht und von den Krankenkassen finanziert. Reha-Kliniken, die nicht oder nur schwach belegt sind, wird ein Teil der entgangenen Einnahmen erstattet.

PFLEGEEINRICHTUNGEN: Mehrausgaben durch die Corona-Krise, etwa für Schutzausrüstungen oder zusätzliches Personal, werden von den Pflegekassen erstattet. Einnahmeverluste, die sich auf die Corona-Pandemie zurückführen lassen, sollen ebenfalls ausgeglichen werden, etwa wenn Tagespflegeeinrichtungen vorübergehend geschlossen werden müssen oder nur noch wenige Menschen betreuen. Pflege- und Betreuungskräfte können dann in anderen Einrichtungen beschäftigt werden. Die Vorschriften zur Personalausstattung in Heimen werden gelockert: Wenn Personalschlüssel oder die Fachkraftquote nicht eingehalten werden können, etwa weil Fachkräfte nicht zur Arbeit kommen können, führt dies nicht zu geringeren Vergütungen für die Träger.

Die Prüfungen der Heime für den Pflege-TÜV werden bis zum 30. September ausgesetzt. Nur bei Meldungen über Missstände erfolgen Kontrollen. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte, die beim Medizinischen Dienst arbeiten, sollen in den Kliniken und Heimen einspringen können. Die Begutachtungen zur Einstufung von pflegebedürftigen Menschen in einen Pflegegrad werden vereinfacht. Die vorgeschriebenen Beratungsbesuche durch Pflegedienste bei Pflegegeld-Beziehern, die von ihren Angehörigen versorgt werden, werden ausgesetzt.

ARZTPRAXEN: Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten erhalten Ausgleichszahlungen, wenn sie weniger Patienten und dadurch deutliche Umsatzminderungen haben. Die Krankenkassen erstatten den Kassenärztlichen Vereinigungen außerordentliche Maßnahmen, die durch die epidemische Notlage erforderlich werden, wie etwa Fieberambulanzen.

ARBEITSKRÄFTE: Junge Leute, etwa Medizinstudentinnen oder Pflegeschüler, die in Kliniken und Heimen einspringen, sollen dadurch keine Nachteile beim Bezug von BAföG-Leistungen haben.