Der Rechtsausschuss des Bundestags hat seinen Vorsitzenden, den AfD-Politiker Stephan Brandner, abgewählt. Die Ausschussmitglieder aller Fraktionen außer der AfD stimmten am 13. November zu Beginn ihrer Sitzung einem Abberufungsantrag zu, wie der Bundestag in Berlin mitteilte.

Die Obleute von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen im Rechtsausschuss hatten Ende vergangener Woche die Abwahl Brandners beschlossen. Vorausgegangen war eine Entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses des Bundestags, wonach die Geschäftsordnung des Parlaments die Abberufung eines Ausschussvorsitzenden zulässt. Brandner ist in der 70-jährigen Geschichte des Bundestages der erste Ausschussvorsitzende, der abgewählt wird. Die AfD-Fraktion hatte sich zuvor geweigert, Brandner von dem Posten zurückzuziehen.

Tweets zu Halle und Lindenberg

Der AfD-Abgeordnete hatte nach dem rechtsextremistischen Anschlag mit zwei Toten in Halle einen Tweet geteilt, in dem zwischen "deutschen" Opfern und denen in Moscheen und Synagogen unterschieden wurde. Zuletzt hatte er behauptet, der Rocksänger Udo Lindenberg habe das Bundesverdienstkreuz zum Lohn für seine Kritik an der AfD bekommen und hatte dies bei Twitter mit dem Hashtag "Judaslohn" versehen.

Die übrigen Fraktionen im Ausschuss erklärten, die Zusammenarbeit mit Brandner sei durch dessen Äußerungen und seine fehlende Bereitschaft zur Mäßigung belastet. Er lasse keine Einsicht erkennen und sei für das Amt des Vorsitzenden des Rechtsausschusses ungeeignet.