Der Deutsche Ärztetag will das Werbeverbot für Abtreibungen im Grundsatz beibehalten. Nötig seien allerdings maßvolle Änderungen, "damit sichergestellt wird, dass Ärztinnen und Ärzte, die innerhalb dieses Rahmens über ihre Bereitschaft informieren, gesetzlich zulässige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, nicht bestraft werden", heißt es in einer mit großer Mehrheit angenommen Entschließung, wie die Bundesärztekammer am 12. Mai in Erfurt mitteilte.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ralf Brauksiepe (CDU) hält das geltende Werbeverbot für Abtreibungen für "sehr vernünftig". Er sehe keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung, sagte Brauksiepe der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Als Abgeordneter und als Patientenbeauftragter finde ich, dass das, was im Gesetz steht, eine gute Formulierung ist." Flächendeckend sorgten Beratungsstellen dafür, dass Familien insbesondere in Konfliktsituationen unterstützt und beraten würden. "Ich sehe kein ungedecktes Informationsbedürfnis."

Straffreie Straftat

Zudem handele es sich nicht um einen normalen medizinischen Eingriff, sondern vielmehr um "eine Straftat, die unter ganz bestimmten, im Gesetz definierten Voraussetzungen straffrei bleibt", sagte der Beauftragte.

Anlass für die Debatte um die Informationsrechte von Frauen ist ein Gerichtsurteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel vom November 2017. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Webseite ihrer Praxis über die Durchführung von Abtreibungen informiert hatte. Dem Bundestag liegen Anträge zur Streichung oder Überarbeitung des Paragrafen 219a vor, der Werbung für Abtreibungen in grob anstößiger Weise oder des Vermögensvorteils wegen unter Strafe stellt. Die Union will den Paragrafen beibehalten.

Die Ärzteschaft ist über eine Reform des Werbeverbots genauso uneinig wie die Politik. Ende April ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei den Landesärztekammern, dass die meisten Ärztevertretungen die Straffreiheit sachlicher Informationen sichergestellt wissen wollen. Was sie darunter verstehen, ist aber unterschiedlich.

In der Entschließung des Ärztetages heißt es auch, die in Deutschland entwickelten Strukturen mit qualifizierten Beratungsstellen und Hilfsangeboten seien weiter zu fördern. Gemäß Paragraf 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) haben die Länder ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen.

Im SchKG sei auch vorzugeben, dass einer Frau, die sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen, ergebnisoffenen und neutralen Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, eine Auflistung der für sie erreichbaren Ärzte zur Verfügung gestellt wird, verlangte der Deutsche Ärztetag. Bei allen Überlegungen zu Änderungen an den gesetzlichen Vorgaben zum Schwangerschaftsabbruch müsse "der besondere Charakter des Schwangerschaftsabbruches" berücksichtigt werden.

Der 121. Deutsche Ärztetag, das Parlament der deutschen Ärzteschaft, tagte vom 8. bis 11. Mai in Erfurt. 250 abgeordnete Ärztinnen und Ärzte aus den 17 Ärztekammern in Deutschland kamen zusammen, um gesundheitspolitische Impulse zu setzen und berufspolitische Themen zu beraten.