Berlin (epd). Flüchtlinge mit untergeordnetem Schutzstatus können wieder auf den Nachzug ihrer Familien hoffen. Das Bundeskabinett brachte am 9. Mai in Berlin eine Neuregelung auf den Weg, wonach der im Frühjahr 2016 ausgesetzte Familiennachzug ab August wieder möglich sein soll. Allerdings ist dieser auf 1.000 Angehörige pro Monat begrenzt.
Der Bedarf ist deutlich höher: Es gibt an den deutschen Auslandsvertretungen schon rund 26.000 Terminanfragen der Angehörigen von Flüchtlingen mit dem sogenannten subsidiären Schutz, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage hervorgeht. In den Auslandsvertretungen werden die Visa-Anträge für den Familiennachzug eingereicht. Nach Angaben der Bundesregierung hielten sich zum Stichtag 31. März 2018 rund 200.000 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz in Deutschland auf - etwa 140.000 sind Syrer.
"Humanitäre Auswahl"
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellte klar, dass für diese Flüchtlinge ein Anspruch auf Familiennachzug künftig nicht mehr bestehe. Er setze bei diesen Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz auf einen begrenzten Familiennachzug mit einer humanitären Auswahl nach klaren Kriterien. Diese Auswahl treffe das Bundesverwaltungsamt. Der Nachzug gilt für Mitglieder der Kernfamilie, also Ehepartner, Kinder und Eltern von minderjährigen Flüchtlingen.
Laut Seehofer gilt in der Startphase des Gesetzes die Grenze von 5.000 Visa in fünf Monaten. Anträge vom August können dann also auch noch im September oder Oktober bearbeitet werden. Ab 1. Januar 2019 gelte aber die strikte Grenze von 1.000 im Monat.
Ausgeschlossen ist der Familiennachzug laut Entwurf, wenn eine Ausreise aus Deutschland kurzfristig zu erwarten ist, wenn die Ehe nicht vor der Flucht geschlossen wurde oder wenn ein Urteil wegen einer schwerwiegenden Straftat vorliegt. Dem Gesetzentwurf müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) widersprach Medienberichten, wonach sogenannten Gefährdern in Ausnahmefällen der Familiennachzug gestattet wird. Gefährder seien nach wie vor von der Familienzusammenführung ausgenommen, betonte sie. Allerdings könne bei Personen, die früher einmal als Gefährder galten, sich aber glaubhaft losgesagt hätten, die Möglichkeit eines Nachzugs der Familie geprüft werden. Glaubhaft losgesagt haben sich laut Barley etwa Personen, die mit den Behörden zusammenarbeiten, um Straftaten zu verhindern.
"Gnadenrecht"
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", dass sein Ministerium diesen Zusatz nur widerwillig mittrage. "Wir tragen das so mit, vor allem weil die Letztentscheidung beim Bundesinnenministerium liegt", sagte er dem Blatt und betonte: "Wir haben da die Hand drauf."
Die Caritas äußerte die Sorge, dass sich die Verfahren für die betroffenen Familien noch weiter verzögern, vor allem weil künftig nach komplizierten Kriterien entschieden werde. Die Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen forderte die Regierung auf, dafür einstehen, dass Deutschland seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie gerecht werde. Pro Asyl kritisierte, dass aus dem Grundrecht auf Familie ein "Gnadenrecht des Staates" werde. Der Paritätische Wohlfahrtsverband betonte, dass das Regelwerk gegen das Diskriminierungsverbot verstoße.
Die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Linda Teuteberg, forderte Nachbesserungen. Das monatliche Kontingent von 1.000 Personen nannte sie "willkürlich". Grüne und Linke kündigten Widerstand gegen das Gesetz im Parlament an. Der Bundestag dürfe diesem "verfassungswidrigen Gesetz" auf keinen Fall zustimmen, erklärte die Innen-Expertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Die Grünen-Sprecherin für Flüchtlingspolitik, Luise Amtsberg, erklärte, dass ihre Partei das Gesetz entschieden ablehnen werde.