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Corona

Verbände: "Auch Wohnungslose und Asylbewerber brauchen kostenlose Masken"




FFP2-Schutzmasken werden jetzt auch an Hartz-IV-Bezieher umsonst abgegeben.
epd-bild/Friedrich Stark
Das Bundesgesundheitsministerium will auch ALG II-Beziehern kostenlose FFP2-Masken zukommen lassen. Verbände begrüßen das als überfällig. Doch zugleich mahnen sie Nachbesserungen für weitere bedürftige Menschen an, die bei der Reform vergessen worden seien.

Sozialverbände begrüßen zwar die Pläne des Bundesgesundheitsministerium, den Personenkreis für kostenfreie FFP2-Masken auf die ALG II-Bezieher auszuweiten, kritisieren aber zugleich das begrenzte Vorhaben. Ganze Gruppen, die ebenfalls bedürftig seien, habe man vergessen, rügte der VdK. Die Caritas sprach sich dafür aus, auch Wohnungslose und Menschen in der Illegalität umsonst mit Masken zu versorgen. Kritik an dem Vorhaben kam auch von den Grünen.

Der Sozialverband VdK kritisierte, der Verordnungsentwurf des Ministeriums zur Änderung der Corona-Schutzmasken-Verordnung sehe Menschen mit Grundsicherung oder knapp über der Bedarfsgrenze nicht als Bezieher der Masken vor. Und: "Jüngere Empfänger von Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrentner mit kleiner Rente gehen leer aus." Gerade psychische Erkrankungen seien ein häufiger Grund für eine Erwerbsminderung und diese Menschen seien häufig auch jünger als 60 Jahre. Bentele: "Sie wurden im Entwurf einfach vergessen. Hier muss nachgebessert werden."

Jüngere Grundsicherungsbezieher berücksichtigen

Während Menschen mit Grundsicherung im Alter schon jetzt zum berechtigten Personenkreis für kostenlose FFP2-Masken gehörten, sei das bei jüngeren Menschen in Grundsicherung noch nicht vollständig der Fall. Zwar können den Angaben nach Personen mit Grundsicherung wegen Erwerbsminderung zu den Berechtigten mit Vorerkrankungen gehören, jedoch erfasse dieser abschließende Katalog bei weitem nicht alle Vorerkrankungen. Zum Beispiel ist laut Bentele keine einzige psychische Erkrankung in diesem Katalog aufgeführt.

"Gerade Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente haben oft ein Einkommen an der Grenze zur Grundsicherung. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung betrug zuletzt 806 Euro", so Bentele. Das liege geradeso über der durchschnittlichen Grenze für die Grundsicherung. Und viele Menschen mit anderen kleinen Einkommensarten betrifft dies ebenso. "Für sie alle bedeutet die ständige Anschaffung von Masken eine stetige und große finanzielle Anforderung."

Caritas bietet Verteilung der Masken an

Der Deutsche Caritasverband rügte ebenfalls, dass viele Menschen am Rande der Gesellschaft bei der Verteilung der Masken vergessen worden seien. Neben Wohnungslosen und Menschen mit sehr geringen Einkommen seien das zum Beispiel viele Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderung, Geflüchtete und die vielen Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik. "Sie nicht zu bedenken, verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz", betonte Caritas-Präsident Peter Neher am 1. Februar.

Er schlug vor, die Masken über soziale Einrichtungen und Dienste zu verteilen. Gerade Menschen, die auf der Straße lebten, seien schwer zu erreichen, wenn sie etwa nicht krankenversichert sind. Das gleiche gelte für Menschen ohne Papiere. "Das darf aber kein Grund sein, sie nicht mit zu bedenken. Die Einrichtungen und Dienste, die diesen Menschen im Alltag zur Seite stehen, bieten sich gerne an, die Masken weiterzureichen", sagte Präsident Peter Neher.

NRW verteilt 8,7 Millionen Masken

In NRW übernehmen die Wohlfahrtsverbände die Verteilung von kostenlosen Masken an Bedürftige aus Landesbeständen. "Persönlicher Corona-Schutz kostet Geld, das einige Menschen einfach nicht haben. Da braucht es Solidarität", sagte Frank Johannes Hensel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW). Er würdigte, dass die Verteilung der medizinischen Masken schnell und unbürokratisch und ohne individuelle Prüfungen oder Nachweispflichten geschehen solle. Dennoch setze sich die Freie Wohlfahrtspflege auch für einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro für Beziehern von Hartz IV und Grundsicherung während der Dauer der Krise ein.

Die Freie Wohlfahrtspflege werde über ihr Netzwerk die Masken für obdachlose Menschen direkt verteilen und darüber hinaus die Kommunen bei der Abgabe an Hartz-IV-Empfänger und Asylbewerber unterstützen. Das Land liefert diese Kontingente über die Krisenstäbe der Kreise und kreisfreien Städte aus. Darüber hinaus geben die Tafeln Masken aus Landesbeständen aus. Nach Angaben des Finanzministeriums werden zunächst 8,7 Millionen Masken ausschließlich für bedürftige Menschen abgegeben.

Grünen rügen zögerliches Verhalten

Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, warf der Bundesregierung zögerliches Verhalten beim Verteilen der Masken vor. "Es reicht nicht aus, nun nur lediglich denjenigen einen Anspruch einzuräumen, die sich aufgrund ihres SGB II- Leistungsbezug in den Karteien der Krankenkassen und Krankenversicherer befinden." Es brauche ebenso dringend Hilfen für diejenigen, die ohnehin immer wieder durchs Raster fallen. Dazu gehörten etwa Asylbewerber, Menschen in der Illegalität, Menschen mit geringen Einkommen, Wohnungslose und Nichtversicherte sowie Menschen mit Erwerbsminderung.

Unabhängig von der Verordnung braucht es den Grünen zufolge zudem einen Zuschlag auf den Regelsatz für Transferleistungsempfänger in Höhe von 100 Euro für Erwachsene und 60 Euro für Kinder, weil aufgrund pandemiebedingter Mehrausgaben und wegfallender Hilfsangebote wie etwa den Tafeln das Geld am Ende des Monats nicht mehr reichte.

Dirk Baas