Berlin (epd). Menschen mit Behinderungen können einige Erleichterungen im Alltag erwarten, wenn es um Bewegungsfreiheit, Arbeit und Ausbildung geht. Das Bundeskabinett beschloss am 3. Februar in Berlin einen Gesetzentwurf aus dem Arbeits- und Sozialministerium. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, eine inklusive Gesellschaft sei das Ziel, "auf das wir hinarbeiten". Sie zu erreichen sei aber auch eine tägliche Aufgabe für den Alltag.
Zu den Änderungen zählt, dass behinderte Menschen ihre Assistenzhunde künftig überallhin mitnehmen können, auch wenn dort Hunde eigentlich verboten sind. Das gilt schon für Blindenhunde und künftig auch für Hunde, die etwa Diabetiker haben, weil diese einen Zuckerschock erkennen und Hilfe holen können.
Die Ausbildungsförderung wird so erweitert, so dass künftig auch Personen, die schon ein paar Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, noch eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen können. Bisher geht das nicht. Künftig steht auch ihnen das Budget für Ausbildung zu, was bedeutet, dass nicht ihr Ausbildungsbetrieb ihre Vergütung zahlt, sondern der Staat.
Behinderte Menschen, die eine Reha-Maßnahme machen, sollen in den Jobcentern genauso gefördert werden wie andere Langzeitarbeitslose. Sie erhalten damit auch Zugang zu geförderten Jobs auf dem zweiten Arbeitsmarkt sowie zu Sucht- und Schuldnerberatungsstellen. Bisher sind sie davon ausgeschlossen.
Das Gesetz enthält zahlreiche weitere Detailregelungen und rechtliche Anpassungen. Es wird nun im Bundestag beraten.