Brüssel, Luxemburg (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Klagen Polens und Ungarns gegen EU-Regelungen abgewiesen, die die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern denen der inländisch Beschäftigten angleichen. Das entsprechende Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern sei rechtens, erklärte der EuGH am 8. Dezember in Luxemburg. Der Gesetzgeber habe die Interessen der entsendenden Unternehmen und der entsandten Arbeitnehmer mit Blick auf den Wettbewerb mit den inländischen Firmen neu gestalten dürfen.
Polen und Ungarn hatten die sogenannte Entsenderichtlinie von 2018, die die ältere Entsenderichtlinie von 1996 ändert, für nichtig erklären wollen. Aus beiden Ländern arbeiten viele Beschäftigte im Dienstleistungssektor in anderen EU-Staaten, darunter Deutschland.
Die neue Richtlinie soll laut EuGH sicherstellen, dass der Wettbewerb zwischen den diese entsandten Arbeitnehmern beschäftigenden Firmen und den einheimischen Firmen nicht darauf beruht, dass für die Beschäftigten verschiedene Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gelten - je nachdem, wo die Firma sitzt. Zugleich sollten die Entsandten besser geschützt werden. Nicht zuletzt müssen sie demnach grundsätzlich wie alle anderen Beschäftigten in dem Land entlohnt werden.
Der EuGH hatte sich mit verschiedenen Klagegründen auseinanderzusetzen. Er stellte dabei fest, dass die Entsenderichtlinie keine Harmonisierung der Regelungen in den verschiedenen EU-Ländern vornimmt. Sie beschränke sich darauf vorzuschreiben, dass bestimmte Vorschriften des Aufnahmelandes auch für die entsandten Arbeitnehmer gelten.
Daneben wies das Gericht unter anderem darauf hin, dass die Richtlinie trotz der Regelungen zum Lohn nicht alle möglichen Wettbewerbsvorteile der entsendenden Unternehmen beseitige. Diese könnten demnach beispielsweise mit höherer Effizienz der Arbeitnehmer punkten.
Az.: C-620/18 und C-626/18