Dortmund (epd). Wegen der Corona-Pandemie müssen laut einer Gerichtsentscheidung Jobcenter bei gerechtfertigten Umzügen die höheren Kosten für den Einsatz eines professionellen Umzugsunternehmens übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am 8. Dezember bekanntgegebenen Beschluss und gab damit in einem Eilverfahren einer Frau aus Dortmund recht, die einen Umzug nicht mit Hilfe von Familie und Freunden durchführen wollte. Nach Ansicht des Gerichts wäre die Durchführung eines privat organisierten Umzugs mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen "unzumutbar".
Anlass für die Klage war die Tatsache, dass das Jobcenter der Empfängerin von Transferleistungen die Übernahme der Kosten für ein Umzugsunternehmen mit der Begründung abgelehnt hatte, dass die Kosten unangemessen seien. Der Umzug könne vielmehr kostengünstiger mit studentischen Hilfskräften, einem Fahrer des Umzugswagens und einem Elektriker für den Anschluss der Starkstromgeräte in der Küche durchgeführt werden. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin mit ihrer Klage.
Nach Auffassung des Sozialgerichts Dortmund könne ein Leistungsberechtigter vom Jobcenter zwar grundsätzlich nur die angemessenen Kosten für einen erforderlichen Umzug verlangen. Aufgrund der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sei jedoch davon auszugehen, dass der Einsatz von Helfern bei einem privat organisierten Umzug ein höheres Infektionsrisiko darstelle, da diese Helfer aus verschiedenen Haushalten und von verschiedenen Arbeitgebern stammten. Bei einem Umzugsunternehmen sei die Infektionsgefahr hingegen deutlich geringer, weil davon auszugehen sei, dass dessen Mitarbeiter regelmäßig miteinander tätig seien und somit eher "einem Haushalt" entsprächen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Az.: S 30 AS 4219/20 ER