Berlin (epd). Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, hat sich dafür ausgesprochen, über die Prioritäten bei den Corona-Impfungen den Bundestag entscheiden zu lassen. "Die Empfehlungen der Stiko sind wissenschaftlich begründet und nachvollziehbar, ersetzen jedoch nicht eine ordentliche Befassung des Bundestags in dieser schwierigen Frage", sagte Schneider dem Evangelischen Pressedienst (epd). Angesichts der zunächst begrenzten Impfstoffkapazitäten müsse die Frage, wer prioritär Zugang erhält, gesetzlich normiert werden: "Das kann nicht einfach per Verordnung gelöst werden." Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern Nachbesserungen bei der Impf-Riehefolge.
Wenn, wie derzeit angenommen, insgesamt erst einmal nur drei Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen, könnten in der ersten Impfgruppe zunächst nur 1,5 Millionen Menschen geimpft werden. "Im ersten Schritt muss also sogar noch über eine Priorisierung innerhalb der prioritären Gruppen entschieden werden - eine solch schwierige Entscheidung muss das Parlament diskutieren und legitimieren", betonte der Geschäftsführer.
Außerfrage steht für ihn dabei, dass neben besonderen Risikogruppen vorrangig das Personal in Einrichtungen und Diensten mit besonderem Schutzauftrag für vulnerable Gruppen berücksichtigt werden müsse.
Auch Menschen, die sich im häuslichen Bereich um hilfebedürftige Menschen kümmern, müssen laut Paritätischem Priorität im Zugang zu den Impfdosen haben: "Die Betreuung, Unterstützung und Pflege von Kranken, Pflegebedürftigen, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen und auch Menschen in existenziellen Krisen- oder Notlagen muss sichergestellt bleiben." Deshalb, so Schneider, müssten auch alle, die Hilfe in der Pflege und Betreuung leisten, bei den Impfungen bevorzugt werden.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung forderten am 10. Dezember, dass Menschen mit schwerer mehrfacher Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf in Institutionen ebenfalls in die Zugangsstufe "sehr hoch" eingruppiert werden, weil hre Risiken vergleichbar seien denen von Bewohnern und Bewohnerinnen von Altenpflegeheimen.
"Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Priorisierung sollte nach Auffassung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung Gegenstand der nun im Entwurf vorliegenden Coronavirus-Impfverordnung werden", hieß es. Um eine zügige und nachvollziehbare Regelung im gesamten Bundesgebiet zu erreichen, sollten länderspezifische Priorisierungen möglichst vermieden werden.