sozial-Recht

Oberverwaltungsgericht

Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer beendet



Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20. November per Eilbeschluss die Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer vorläufig ausgesetzt. Dass alle Urlaubsrückkehrer und sonstige Einreisende aus Risikogebieten grundsätzlich für zehn Tage in häusliche Quarantäne müssen, sei unverhältnismäßig und voraussichtlich rechtswidrig, erklärte das Gericht in Münster.

Nach der aktuellen Corona-Lage seien NRW und ein Großteil der Bundesrepublik selbst als Risikogebiet einzustufen. Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko sei ähnlich hoch wie wenn sie zu Hause geblieben wären. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Streitpunkt Sieben-Tage-Inzidenz

Im konkreten Fall wohnt der Antragssteller in Bielefeld und hielt sich bis zum 13. November auf Ibiza auf, bevor er nach Teneriffa weiterreiste. Von dort wollte er am 22. November nach Deutschland zurückkehren. Er machte deutlich, dass er nicht aufgrund seines Aufenthalts auf den Balearen als ansteckungsverdächtig gelten könne, wenn dort die Sieben-Tage-Inzidenz niedriger als in Bielefeld sei.

Das Oberverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation. Eine solche Quarantäne "sei nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe", entschieden die Richter. Der vorläufige Stopp der voraussichtlich rechtswidrigen Norm sei auch "wegen des erheblichen Gesundheitseingriffs geboten".

Az.: 13 B 1770/20.NE