sozial-Recht

Landessozialgericht

Gehörlose erhält keine Unterstützung für Zweitausbildung



Die Integration gehörloser Menschen hat finanzielle Grenzen. So haben Betroffene zur Unterstützung ihrer Zweitausbildung keinen Anspruch auf Kostenübernahme für ein notwendiges Gebärdensprach-Dolmetscherteam in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro, entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in Chemnitz in einem am 27. August veröffentlichten Urteil.

Die Klägerin, eine 1978 geborene gehörlose Frau und Mutter von zwei Kindern, hatte bereits eine Ausbildung zur Zahntechnikerin absolviert. Da sie mit dem Beruf nicht zurechtkam und sich psychische Beschwerden einstellten, wechselte sie den Arbeitsplatz und arbeitete als ungelernte Kraft in einer Kita. Um das neue Berufsfeld besser absolvieren zu können, wollte sie sich zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin ausbilden lassen. Gebärdensprachdolmetscher sollten sie bei ihrer Zweitausbildung unterstützen. Sozialhilfe oder die Bundesagentur für Arbeit sollten dies finanzieren. Schließlich hätten auch nicht behinderte Menschen das Recht, eine Zweitausbildung zu wählen.

Kein Geld für Gebärdensprach-Dolmetscherteam

Doch der Frau steht die Kostenübernahme von rund 1,5 Millionen Euro nicht zu, urteilte das LSG. Zwar könne durchaus ein Anspruch auf Förderung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bestehen, für den die Bundesagentur für Arbeit zuständig sei. Voraussetzung der Förderung sei, dass diese "erforderlich" ist.

Dies sei hier nicht der Fall. Die Klägerin sei bereits bei ihrer Ausbildung zur Zahntechnikerin gefördert worden. In diesem Beruf sei auch kein Verlust der Erwerbsfähigkeit zu befürchten.

Auch die Sozialhilfe müsse die Gebärdensprach-Dolmetscherkosten nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe und des Rechts auf Teilhabe an der Gesellschaft gewährt werden. Sei bereits ein angemessener Beruf erlangt, daher bestehe kein Anspruch auf Eingliederungshilfe für eine weitere Ausbildung.

Die Förderung der Zweitausbildung sei zudem nicht angemessen. So arbeite die Frau bereits in ihrer Wunsch-Kita. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung würde sie etwa 80 Euro netto monatlich mehr verdienen. Dem stünden 1,5 Millionen Euro an Kosten für das Gebärdensprachdolmetscherteam gegenüber.

Az.: L 8 SO 101/18