sozial-Politik

Corona-Krise

Bundesregierung lehnt Überbrückungsgeld für Risikogruppen ab



Noch eine Gruppe, für die finanzielle Unterstützung in der Corona-Krise gefordert wird: Der Paritätische Wohlfahrtsverband will, dass Risikogruppen, die aus Angst vor einer Infektion nicht zur Arbeit gehen, einen Lohnersatz erhalten. Die Bundesregierung lehnt das ab.

Die Bundesregierung hat die Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes abgelehnt, Angehörige von Risikogruppen, die aus Angst vor einer Corona-Infektion nicht zur Arbeit gehen, finanziell zu unterstützen. Der Paritätische schlug am 5. Mai in Berlin ein Überbrückungsgeld für gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte vor, die allein aus Angst vor einem Verdienstausfall ihre Arbeit wieder aufnähmen und sich damit in Lebensgefahr begäben.

Das Bundesarbeitsministerium wies gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) darauf hin, dass nach den Vorgaben des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandardes alle Arbeitgeber zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zum Schutz besonders gefährdeter Personen verpflichtet seien.

Individuelle Beratung beim Betriebsarzt

"Eine staatliche Finanzierung von Freistellungen würde diese wichtigen Arbeitsschutzanstrengungen unterlaufen und erhebliche Fehlanreize im Umgang mit dieser sehr großen Personengruppe setzen", erklärte das Ministerium am 5. Mai. Ein "Abdrängen" von Personen aus dem Kreis der Risikogruppen in eine unbezahlte Freistellung sei arbeitsrechtlich nicht zulässig. Auch würden die Betroffenen durch den vorhandenen Kündigungsschutz wirksam geschützt.

Das Bundesarbeitsministerium wies auf die Möglichkeit von Beschäftigten hin, sich individuell vom Betriebsarzt beraten zu lassen - "dies gerade auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition". Auch Ängste und psychische Belastungen müssten thematisiert werden können. "Der Betriebsarzt kennt den Arbeitsplatz und schlägt dem Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen vor, wenn die normalen Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ausreichen", erklärte das Ministerium weiter. Gegebenenfalls könne der Betriebsarzt auch einen Tätigkeitswechsel innerhalb des Unternehmens oder eine Ausübung der bisherigen Tätigkeit im Homeoffice empfehlen.

80 Prozent des Verdienstausfalls gefordert

Nach den Vorstellungen des Paritätischen Gesamtverbands solle ein Überbrückungsgeld 80 Prozent des Verdienstausfalls betragen und 87 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben. Die steuerfinanzierte Leistung sei allen Beschäftigten zu gewähren, die wegen ihres höheren Risikos für einen schweren Covid-19-Verlauf in der konkreten betrieblichen Lage nicht mehr ohne Gefährdung beschäftigt werden können und von erheblichen finanziellen Einbußen bedroht sind.

Ähnlich äußerte sich auch der VdK. "Menschen der Risikogruppe brauchen besonderen Schutz. Gibt es Vorerkrankungen, droht bei einer Covid-19-Infektion ein schwerer Verlauf oder sogar der Tod", sagte Präsidentin Verena Bentele. Hier seien die Arbeitgeber gefragt. "Menschen, die zur Risikogruppe gehören, sollte das Arbeiten im Homeoffice weiterhin ermöglicht werden. Wenn das nicht möglich ist, braucht es eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Der VdK fordert eine Lohnersatzleistung nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe von 80 Prozent."

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erklärte zu dem Vorstoß des Paritätischen, jetzt müsse es vor allem um Lösungen gehen, die auch Risikogruppen ermöglichen, wieder ihrer Arbeit nachzugehen. Mit geeigneten Schutzmaßnahmen und individuell angepasster Arbeitsgestaltung lasse sich dies sehr oft erreichen. "Es darf nicht sein, dass Verdienstausfall gezahlt wird, obwohl Arbeit wegen vorhandenem Infektionsschutz möglich ist", erklärten die Arbeitgeber.

Markus Jantzer