sozial-Politik

Corona-Krise

Beschlüsse von Bund und Ländern zu weiteren Lockerungen



Nach fast zweimonatigen teils drastischen Einschränkungen in der Corona-Pandemie wollen Bund und Länder langsam zurück zur Normalität - allerdings einer Normalität unter Bedingungen. Die Regierungschefs beschlossen bei ihren Beratungen am 6. Mai weitere Lockerungen der derzeitigen Einschränkungen. Das Beschlusspapier spricht von einem "erheblichen weiteren Öffnungsschritt", weil aktuell keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar sei. Die Entscheidungen im Überblick:



Alle GESCHÄFTE dürfen unter Einhaltung der Abstandsregelung wieder öffnen. Bislang galt das nur für Geschäfte bis zu einer bestimmten Größe. In die SCHULEN sollen schrittweise mehr Schüler kommen. Die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen die Vorgabe der Kultusminister, wonach jeder Schüler vor den Sommerferien noch einmal die Schule besuchen kann.



Die KINDERBETREUUNG soll flexibel und stufenweise spätestens ab kommenden Montag (11. Mai) in allen Bundesländer erweitert werden. Das völlige BESUCHSVERBOT für Pflegeheime, Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen wird gelockert. Patienten und Besucher sollen künftig von einer fest definierten Person wiederkehrend Besuch bekommen dürfen, solange es keinen Covid-19-Fall in der Einrichtung gibt.



Die 1. und 2. FUßBALL-BUNDESLIGA dürfen Mitte Mai ihren Spielbetrieb ohne Publikum in den Stadien wieder aufnehmen. Die konkreten Termine soll die Liga selbst festlegen. Bedingung ist, dass dem Spielbetrieb Quarantänemaßnahmen vorausgehen und bei nötigen Corona-Tests sichergestellt ist, dass das Gesundheitswesen Priorität hat. Der BREITEN- UND FREIZEITSPORT wird unter Einhaltung von Bedingungen wieder erlaubt.



Den Start für die Wiedereröffnung von RESTAURANTS, HOTELS, KULTUREINRICHTUNGEN und anderen Betrieben wie Fitnessstudios, Bars, Messen und Fahrschulen sollen die Länder in eigener Verantwortung festlegen. Einzelne Länder, darunter Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern, hatten schon innerhalb der zurückliegenden Woche Daten für die Wiedereröffnung von Gastronomie und Hotels beschlossen. Nun werden regionale Regelungen, die voneinander abweichen können, dezidiert festgeschrieben.



Die geltenden KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN gelten bis zum 5. Juni weiter. Allerdings dürfen sich künftig Personen eines Hausstands mit allen Angehörigen eines zweiten Haushalts treffen. Bislang war nur eine weitere Person erlaubt. Weiterhin gilt auch der MINDESTABSTAND von 1,5 Metern sowie die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften.



Bund und Länder vereinbarten zudem einen NOTFALLMECHANISMUS: Wenn Infektionsherde regional auftreten, soll es wieder Einschränkungen geben. Das ist dann der Fall, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 nachgewiesene Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten. Sind die Infektionsketten klar, etwa in einem Pflegeheim, können die Einschränkungen nur die Einrichtung betreffen.