München (epd). Bei einem Rechtsstreit vor Gericht um das Kindergeld müssen volljährige Kinder gegen einen Elternteil als Zeugen aussagen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind sie in diesen Fällen zur "umfassenden Mitwirkung" verpflichtet und haben daher ausnahmsweise kein Zeugnisverweigerungsrecht, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 5. März veröffentlichten Urteil.
Im konkreten Fall stritten sich geschiedene Eltern darum, wem das Kindergeld für den volljährigen studierenden Sohn zusteht. Die Mutter hatte angegeben, dass der Sohn weiterhin bei ihr wohnt. Er würde jedes zweite Wochenende und in den Semesterferien zu Hause sein. Weil er noch in ihrem Haushalt lebe, stehe ihr vorrangig das Kindergeld zu, lautete ihre Begründung.
Der Vater sah das anders. Der Sohn habe in der Wohnung der Mutter kein Bett mehr. In seinem Facebook-Profil habe der Sohn zudem angegeben, dass er an seinen Studienort gezogen sei. Ohne Haushaltszugehörigkeit bei der Mutter komme es nun darauf an, wer den höheren Unterhalt zahlt, so der Vater. Weil er das sei, könne er auch das Kindergeld beanspruchen.
Vor Gericht wollte der Sohn aber nicht in den elterlichen Streit hineingezogen werden und den Sachverhalt als Zeuge aufklären. Muss er aber, urteilte jetzt der BFH. Zwar seien nach der Finanzgerichtsordnung grundsätzlich Angehörige zur Verweigerung einer Aussage berechtigt. Eine Ausnahme bestehe aber für volljährige Kinder beim gerichtlichen Streit über das Kindergeld. Der Sohn müsse daher aufklären, ob er tatsächlich noch bei der Mutter wohnt oder nicht.
Az.: III R 59/18