Düsseldorf, Dortmund (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dringt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darauf, die Sterbehilfe noch vor der nächsten Bundestagswahl gesetzlich neu zu regeln. Die Bundestagsabgeordneten seien gefordert, eine neue Regelung zu schaffen, sagte die 54-Jährige am 6. März: "Ich halte es für machbar, dass wir noch in dieser Wahlperiode über Gruppenanträge im Bundestag Regelungen zum Thema Suizidhilfe schaffen." Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte indes vor übertriebener Eile beim Entwurf einer neuen Regelung.
Lambrecht betonte, die Entscheidung erlaube es dem Gesetzgeber ausdrücklich, die Sterbehilfe gesetzlich zu regulieren. Auch treffe das Urteil zur möglichen Regelung bereits Aussagen: "Es spricht etwa von Aufklärungs- und Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalten und dem Verbot besonders gefahrträchtiger Formen der Suizidhilfe."
Wie das Thema gesetzlich geregelt wird, müsse jedoch eine Gewissensentscheidung frei von Fraktionsdisziplin bleiben, forderte die Ministerin. "Ich bin persönlich davon überzeugt, dass der assistierte Suizid keine gesellschaftliche Normalität werden darf." Alte und pflegebedürftige Menschen dürften keinesfalls das Gefühl haben, dass sie ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit die Suizidhilfe in Anspruch nehmen müssten, unterstrich Lambrecht.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz mahnte zu Sorgfalt. Ein neues Gesetz müsse wohlüberlegt sein, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Dortmund. "Der Gesetzgeber muss klug handeln, um nicht wieder in Karlsruhe zu scheitern." Es gelte, alte, kranke, pflegebedürftige und schwache Menschen wirksam zu schützen und gleichzeitig die Vorgaben des Urteils zu beachten. Formulierungen wie "Aufklärungs- und Wartepflichten", "Erlaubnisvorbehalte" und "Verbot besonders gefahrenträchtiger Formen der Suizidbeihilfe" hält Brysch für wenig hilfreich. "Jeder versteht darunter etwas anderes."
Die Richter in Karlsruhe hatten das seit 2015 geltende Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt. Die Vorschrift sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, erklärte das höchste deutsche Gericht. Es sei dem Gesetzgeber aber nicht untersagt, die Suizidhilfe zu regulieren. Geklagt hatten schwerstkranke Menschen, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte, weil sie im bisherigen Recht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Berufsfreiheit sehen.