sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Gericht weist Klage gegen Flüchtlingsheimbau zurück



In Berlin-Lichterfelde darf wie geplant eine Flüchtlingsunterkunft weiter gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am 23. Januar den Eilantrag einer Nachbarin des Geländes am Osteweg zurück, den Bau der sogenannten Modularen Flüchtlingsunterkunft (MUF) zu stoppen. Die bauaufsichtliche Zulassung und die erteilten Befreiungen verstießen nicht gegen Nachbarrechte der Antragstellerin, urteilte die 13. Kammer. Das Grundstück der Nachbarin befindet sich in den denkmalgeschützten Telefunken-Werken, auf dem ein weiteres Unternehmen eine Privatschule betreibt.

Der geplante Bau erweist sich laut Gericht unter Berücksichtigung des Abstands von mehr als 50 Metern bis zur gemeinsamen Grundstücksgrenze auch nicht als rücksichtslos. Unzumutbare Störungen oder Belästigungen seien bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht zu erwarten. Schließlich wahre der geplante Bau auch die nötige Achtung vor dem Denkmalbereich, in dem das Grundstück der Antragstellerin liege.

Interessen als Denkmaleigentümerin verletzt

Die Nachbarin hatte in ihrem Antrag geltend gemacht, das Vorhaben verletze ihre Interessen als Denkmaleigentümerin, aber auch ihren Gebietserhaltungsanspruch. Sie bestritt zudem, dass die Errichtung der modularen Flüchtlingsunterkunft angesichts sinkender Flüchtlingszahlen noch erforderlich sei.

Die Flüchtlingsunterkunft ist laut Gericht für 211 Personen geplant. Auf dem Gründstück sollten ursprünglich ein Sport-, Schul- und Kitastandort entstehen. Dafür kämpft auch eine Bürgerinitiative Osteweg.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Az.: VG 13 L 326.19