sozial-Recht

Landgericht

Krankenpflegehelfer wegen Missbrauchs zu Haftstrafe verurteilt



Das Landgericht Hannover hat den Krankenpflegehelfer Roland W. wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von widerstandsunfähigen Personen am 28. Januar zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Verteidigung hatte drei Jahre Gefängnis gefordert, die Staatsanwaltschaft auf fünf Jahre Haft plädiert, sagte Gerichtssprecher Dominik Thalmann dem Evangelischen Pressedienst. Als strafmildernd habe die 3. Große Strafkammer das umfassende Geständnis des 59-Jährigen gewertet.

Während seiner beruflichen Tätigkeit in einem Pflegeheim der Diakonie Himmelsthür für mehrfach geistig und körperlich behinderte Personen in Hannover hatte W. zwischen 2016 und 2018 an drei dort lebenden Frauen sexuelle Handlungen vorgenommen und diese zudem mit seinem Mobiltelefon gefilmt. Die betroffenen Bewohnerinnen seien aufgrund ihrer geistigen beziehungsweise körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage gewesen, einen entgegenstehenden Willen zu bilden und zu äußern, sagte das Gericht.

Taten mit dem Handy gefilmt

Die Opfer sind 26, 43 und 52 Jahre alt. Die jüngste der drei Frauen ist eine gelähmte Spastikerin, sie kann nicht sprechen und nur in einem Liegerollstuhl bewegt werden. Sie wurde von W. mehrfach und langanhaltend im Intimbereich berührt, dabei hielt dieser die Taten per Handy-Video fest.

Die 52-jährige Rollstuhlfahrerin ist geistig behindert, die 43-Jährige gilt leidet nach Medienberichten an Autismus und soll sehr verschlossen sein. Diesen beiden Frauen hatte W. in Bett, Dusche oder Patientenlifter mehrfach die Brüste geknetet, er filmte auch diese Taten. Wegen der Behinderungen sei es für die Kammer schwierig gewesen, die Folgen der Übergriffe für die Opfer zu bewerten, sagte Gerichtssprecher Thalmann.

W. hatte 23 Jahre lang in einer Pflegeeinrichtung in Wietze bei Celle gearbeitet und war 2011 in die Himmelsthür-Einrichtung nach Hannover gewechselt. Diese hatte dem Angeklagten im April 2018 kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gekündigt.

Az.: 33 Kls 17/18