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Flüchtlinge

Mehrzahl der Anträge auf Familiennachzug aus Griechenland scheitern



Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat im vorigen Jahr den Großteil der Anträge auf Familiennachzug von Flüchtlingen aus Griechenland abgelehnt. Zwischen Juni und Dezember 2019 wurden von 747 Anträgen 539 negativ beschieden, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Frage der Linken-Politikerin Gökay Akbulut hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

Die Ablehnungsquote lag demnach bei 72 Prozent. Auch in der ersten Jahreshälfte 2019 lehnte das Bamf 75 Prozent der Anträge ab. 2018 hatte das Amt noch 59 Prozent der Aufnahmeersuchen zurückgewiesen.

Recht auf Leben in der Familie betont

"Für die betroffenen Familien ist die lange Trennung von ihren Angehörigen eine extreme Belastung", erklärte die Bundestagsabgeordnete Akbulut. Die Situation in den Hotspots verschlechtere sich zunehmend. "Menschen hausen oft in Zelten und das bei Temperaturen nahe des Gefrierpunkts." Sie betonte, die Menschen hätten ein Recht bei ihrer Familie zu sein. Als Grund für Ablehnungen nannte Akbulut unangemessen hohe Anforderungen an den Nachweis von Familienbindungen.

Nach der sogenannten Dublin-Verordnung der Europäischen Union kann ein Mitgliedstaat einen Antrag auf Übernahme des Asylverfahrens stellen, wenn der Flüchtling Angehörige in dem jeweils anderen EU-Staat hat. Der Zusammenhalt der Familien und das Kindswohl genießen im EU-Asylrecht besonderen Schutz.



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