

Frankfurt a.M. (epd). Seit 2012 existiert in der EU ein demokratisches Instrument, das weitgehend unbekannt ist: die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Damit ist es den Bürgern der EU möglich, auf die Gesetzgebung Europas einzuwirken. Voraussetzung dafür ist, dass in mindestens sieben EU-Ländern insgesamt eine Million Unterschriften gesammelt werden. Dann kann die Europäische Kommission aufgerufen werden, ein Gesetz für Bereiche vorzuschlagen, für die die EU zuständig ist.
Eine EBI kann von jedem Bürger der EU gegründet werden. Ihre erste Aufgabe ist die Bildung eines Bürgerausschusses. Dieser muss aus mindestens sieben EU‑Bürgerinnen und -Bürgern bestehen, die Einwohner von mindestens sieben verschiedenen EU‑Ländern sind. Bürgerinitiativen können nicht von Organisationen geleitet werden. Eine Organisation kann jedoch eine Initiative fördern oder unterstützen. Dabei muss volle Transparenz gewährleistet sein.
Bei der Initiative "Housing for all" kommen die Mitglieder des Bürgerausschusses aus Österreich, Spanien, Deutschland, Schweden, Kroatien, Portugal und Zypern. Sprecherin ist die Österreicherin Karin Zauner-Lohmeyer. In den einzelnen Ländern gilt eine Mindestzahl an Unterschriften, die erreicht werden muss. In Deutschland sind das 72.000.