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Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Zuzug erleichtern



Die Bundesregierung reagiert auf den zunehmenden Bedarf an Fachkräften mit einem neuen Gesetz, das Ausländern die Aufnahme von Jobs erleichtern soll. Dieses Ziel verfolgt der Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das die "gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankiert", teilte der Bundestag am 18. März mit.

"Zur Migrationssteuerung gilt es klar und transparent zu regeln, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Der Grundsatz der Trennung zwischen Asyl und Erwerbsmigration wird beibehalten", betont die Regierung.

Der Vorlage zufolge sollen künftig alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in Deutschland arbeiten können. Die Beschränkung auf "Engpassberufe" solle entfallen, hieß es. Auch auf die Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für ein e ausgeschriebene Stelle infrage kommen, soll bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet werden.

Regelung auf fünf Jahre befristet

Für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung solle zudem die Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche analog zur Regelung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung geschaffen und für fünf Jahre befristet erprobt werden. Zudem solle der Aufenthalt zu ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen für Drittstaatsangehörige mit im Ausland abgeschlossener Berufsbildung attraktiver gestaltet werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich der Fachkräftemangel zu einem Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt habe. Die Zahl der offenen Stellen sei aktuell auf rund 1,2 Millionen angestiegen. Der Fachkräftemangel sei bereits bei vielen Unternehmen, vor allem in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den sogenannten Mint-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch im Handwerk spürbar. Dabei fehlten nicht nur Hochschulabsolventen, sondern zunehmend auch Fachkräfte mit qualifizierten Berufsausbildungen.