Berlin (epd). Die Bundesregierung will mit einem Gesetz die Duldungen in Deutschland neu ordnen. Der Entwurf eines "Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" ziele darauf ab, besondere Fallgruppen der Duldungen neu zu strukturieren, teilte der Bundestag am 18. März mit. Betroffen seien langfristige Duldungen aus persönlichen Gründen, die für bestimmte Ausländer "einen rechtssicheren Aufenthalt ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzeigen", hieß es.
Dabei geht es um Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder durch eine "nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung)".
Wie die Bundesregierung ausführt, wurde in den vergangenen Jahren in Deutschland eine große Anzahl von Asylanträgen gestellt, die mittlerweile in der Regel nach kurzer Verfahrensdauer beschieden werden. Daran anknüpfend habe sich auch die Zahl der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber erhöht, die ausreisepflichtig sind, "aber aus tatsächlichen, rechtlichen, dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Duldung erhalten".
Mit Stand vom November 2018 habe es laut Ausländerzentralregister 178.966 Personen mit einem Duldungsstatus gegeben. "Mit zunehmender Duldungsdauer gehe nicht selten auch eine zunehmende Integration einher", so die Regierung.
Die bisherige Regelung der Ausbildungsduldung nach Paragraf 60a Absatz 2 Satz 4ff. AufenthG soll künftig als Unterfall der Duldung aus persönlichen Gründen in eine eigene Norm überführt werden. Gleichzeitig werden wesentliche Voraussetzungen der Ausbildungsduldung gesetzlich genauer gefasst, um eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen. Zudem sollen in die Ausbildungsduldung staatlich anerkannte Helferausbildungen einbezogen werden, soweit darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt, hieß es.