Ausgabe 8/2013 - 23.02.2018
Berlin (epd). So wollen die möglichen Koalitionäre den Kinderzuschlag für Geringverdiener erhöhen und zwar so weit, dass er zusammen mit dem Kindergeld und dem anteiligen Wohngeld für ein Kind das sächliche Existenzminimum von derzeit 399 Euro pro Monat abdeckt.
Um wie viel der Kinderzuschlag steigen soll, steht nicht im Koalitionsvertrag. Er enthält auch keine Einzelheiten dazu, ob und wie sich die geplante Kindergelderhöhung auf den Kinderzuschlag auswirken soll.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung allein für Geringverdiener. Er beträgt bis zu 170 Euro im Monat für jedes Kind und soll verhindern, dass Eltern für ihre Kinder Hartz-IV-Sozialgeld beantragen müssen. Die Beantragung ist so kompliziert, dass nach Schätzungen des Fraunhofer-Instituts nur ein Drittel der Familien, denen die Leistung zustünde, sie auch tatsächlich beziehen.
Laut Koalitionsvertrag soll die Höchsteinkommensgrenze abgeschafft werden. Bisher ist es so, dass Familien, deren Einkommen auch nur einen Euro über der für sie jeweils individuell errechneten Höchsteinkommensgrenze liegen, den Kinderzuschlag nicht bekommen. Künftig soll die Leistung laut Koalitionsvertrag bei steigendem Einkommen langsam auslaufen.
Union und SPD kündigen außerdem an, Kinderzuschlag, Wohngeld, und Kinderunterhalt beziehungsweise den staatlichen Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abzustimmen und das Antragsverfahren zu vereinfachen. Was das heißen könnte, ist indes noch nicht klar. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) bemängelt seit langem, dass Ein-Eltern-Familien bei einer Erhöhung des Unterhaltsvorschusses den Kinderzuschlag verlieren können und dann insgesamt weniger Geld haben.
Weiter wollen Union und SPD auch das sogenannte Bildungs- und Teilhabepakt verbessern. Das sind jene Leistungen, auf die Kinder Anspruch haben, die von Hartz-IV-Leistungen leben sowie Kinder, deren Eltern wenig verdienen und Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen.
Dem Koalitionsvertrag zufolge soll zudem das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Bisher bekommen Kinder, Jugendliche und Berufsschüler 100 Euro zu jedem Schuljahresanfang für Bücher und Lernmittel. Vereinfacht und verbessert werden sollen auch die Unterstützungen für das Schul- und Kita-Essen sowie die Kostenübernahme für den Schulbus und für Nachhilfestunden.
Profitieren würden einkommensschwache Familien auch vom weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und von dem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in den Grundschulen, der bis 2025 verwirklicht werden soll. Die hohe Armutsquote bei Alleinerziehenden - nach der jüngsten Bertelsmann-Studie liegt die Risikoquote für Einkommensarmut bei 68 Prozent - ist unter anderem auf die vielerorts immer noch nicht ausreichende Kinderbetreuung zurückzuführen, die alleinerziehende Mütter daran hindert, mehr als ein paar Stunden am Tag berufstätig zu sein.
Nach einer Bertelsmann-Studie, die Anfang Februar für Aufsehen sorgte, hat sich die Kluft zwischen wohlhabenden und armen Familien in den vergangenen 25 Jahren stärker vergrößert als bisher angenommen. Die Armutsrisikoquote von Paarfamilien liegt nach dieser neuen Berechnung knapp drei Prozentpunkte über den bisher ermittelten Werten: Danach sind 13 Prozent der Paare mit einem Kind armutsgefährdet, 16 Prozent jener mit zwei und 18 Prozent solcher mit drei Kindern. Mehr als 2,5 Millionen Kinder gelten in Deutschland als armutsgefährdet, das ist etwa jedes Fünfte.