Ausgabe 8/2013 - 23.02.2018
Berlin (epd). Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat sich für Sonderregelungen bei den Abschlägen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten ausgesprochen. Abschläge seien für gesundheitlich angeschlagene Personen schonender als pauschale Rentenkürzungen, "weil sie mit wesentlich geringeren individuellen Einkommensverlusten verbunden sind", teilte das Institut unter Verweis auf eine neue Studie am 21. Februar in Berlin mit. Es hatte untersucht, wie sich die Dauer der Lebensarbeitszeit am besten verlängern lässt, um so die Rentenkasse zu stabilisieren.
Damit sich Abschläge für diese Personen nicht wie reine Rentenkürzungen auswirken, sollten spezielle Regelungen gefunden werden, denn erwerbsunfähige oder erwerbsgeminderte Personen hätten nicht die Möglichkeit, länger zu arbeiten, hieß es zur Begründung.
Der bestehende Automatismus in der Rentenanpassungsformel führe zu pauschalen Rentenkürzungen, die dann alle Ruheständler betreffen, betonte DIW-Rentenexperte Holger Lüthen. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, die Renten bis 2025 auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent und die Beiträge bei 20 Prozent zu sichern.
Angesichts dessen ist der finanzielle Spielraum zur gesetzlichen Alterssicherung sehr eingeschränkt, sagte Lüthen. Ohne weitere Reformen komme es aufgrund der Alterung der Bevölkerung durch die Rentenanpassungsformel automatisch wieder zu Nullrunden, also realen und spürbaren Rentenkürzungen.
"Unsere Ergebnisse zeigen, dass eine Erhöhung der derzeitigen Abschläge zu einer weiteren Erhöhung der Lebensarbeitszeit führen würde, wenn man diese Abschläge nicht gleichzeitig wieder durch Maßnahmen wie die 2014 eingeführte abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren konterkariert", sagte Lüthen.
Im Falle von pauschalen Rentenkürzungen hätten die Betroffenen jedoch einen weitaus geringeren Anreiz, ihren Rentenzugang nach hinten zu verschieben. Im Ergebnis steige das Rentenzugangsalter im Schnitt nur um etwa einen halben Monat. Fiskalische Anreize für einen späteren Renteneintritt seien möglichen Nullrunden auf jeden Fall vorzuziehen, hieß es.
Derzeit müssen Personen, die vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen wollen, dafür pro Monat Abschläge auf ihre Rente in Höhe von 0,3 Prozent hinnehmen. Über die Hälfte der Bevölkerung geht vorzeitig in Rente.