Ausgabe 34/2017 - 25.08.2017
Berlin, Düsseldorf (epd). Der Allgemeine Behindertenverbands in Deutschland (ABiD) fordert eine Anpassung des Pauschbetrags an die Lebenshaltungskosten. Klaus Heidrich, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Die Erhöhung wäre für die steuerpflichtige Gruppe von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Instrument zum Ausgleich von behindertenbedingten Nachteilen."
Damit unterstützt der Verein die Forderung der Politikerin Corinna Rüffer. Die behindertenpolitische Sprecherin der Bundesfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jüngst in einer Mitteilung gefordert, den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Aus der Antwort auf ihre schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung geht hervor, dass es letztmalig vor 40 Jahren eine Erhöhung gegeben habe. Im Vergleich dazu ist nach ihren Angaben etwa der Arbeitnehmerpauschbetrag von 564 DM auf inzwischen 1.000 Euro gestiegen.
"Die nicht vorgenommene Anpassung führt dazu, dass Durchschnittsverdiener heute nur noch ein gutes Drittel von dem von der Steuer absetzen können, was 1975 möglich war", kritisierte die Politikerin. Dadurch verlören die Pauschbeträge immer mehr ihre Funktion, behinderte Menschen von Bürokratie zu entlassen. Sie müssten dem Finanzamt immer mehr kleine und kleinste Beträge mit Belegen nachweisen.
Eigentlich soll der Pauschbetrag genau das verhindern. Abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) soll er behinderungsbedingte entstehende Kosten abdecken. Er beginnt bei 310 Euro (GdB von 25 Prozent) und klettert bis auf 1.420 Euro (GdB von 100 Prozent). Blinde und hilflose Menschen (Pflegestufe 3 oder "H" im Behindertenausweis) können 3.700 Euro pauschal absetzen.
"Im Augenblick weiß niemand, wie hoch die tatsächlichen Ausgaben sind und ob die bisherigen Beiträge zu niedrig sind oder nicht", sagte Sebastian Tenbergen vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). Allerdings seien viele Hilfsmittelkosten gestiegen und auch die Zuzahlung bei Medikamenten habe es vor 40 Jahren noch nicht gegeben. "Deshalb muss mindestens eine Überprüfung stattfinden", mahnte Tenberg an.
Man dürfe jedoch nicht vergessen, dass nur ein Teil der Menschen mit Behinderung von der Anhebung profitieren würde: "Viele haben gar kein so hohes Einkommen, dass sie Steuern zahlen müssen. Die Ausgaben haben sie trotzdem", sagte Tenbergen Deshalb fordert er genau wie die ABiD weitere Leistungen. Etwa die bedarfsgerechte sowie einkommens- und vermögensunabhängigen Leistungen über ein Bundesteilhabegesetz.