sozial-Politik

Krankenhäuser

Vereinbarung soll Behandlung von psychiatrischen Patienten verbessern



Die Versorgung psychiatrischer Patienten wird künftig verbessert. Das soll die sogenannte stationsäquivalente psychiatrische Behandlung möglich machen, die der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbart haben. Die neue gesetzliche Regelung biete ab kommendem Jahr die Möglichkeit, Krankenhauspatienten in ihrem häuslichen Umfeld zu behandeln, heißt es in einer Mitteilung vom 22. August. Versorgt würden diese Patienten durch mobile fachärztlich geleitete multiprofessionelle Behandlungsteams.

"Wenn diese Form der Versorgung hilft, Leiden zu verringern, wäre viel gewonnen. Absehbar ist aber schon jetzt, dass es sich um eine kleine Patientengruppe handelt. Im Einzelfall sollten Patient und Arzt zusammen gut abwägen, ob diese Behandlungsform wirklich die beste Variante darstellt", sagt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Wichtigste Voraussetzung für diese Leistungen ist, dass das Therapieziel bei einem Krankenhauspatienten am ehesten im häuslichen Umfeld zu erreichen ist. Zusätzlich muss garantiert werden, dass das Behandlungsteam im Krisenfall schnell intervenieren und der Patient auch jederzeit kurzfristig die Klinik erreichen kann.

Zudem muss sichergestellt werden, dass alle im häuslichen Umfeld lebenden Menschen einverstanden sind. Das behandelnde Krankenhaus kann, insbesondere um die Behandlungskontinuität optimal zu gewährleisten oder wegen der Wohnortnähe, auch an der ambulanten psychiatrischen Behandlung teilnehmende Leistungserbringer oder andere Krankenhäuser beauftragen.

"Unser Ziel wird es sein, in guter Kooperation auch mit niedergelassenen Leistungserbringern diese neue Behandlungsmöglichkeit in die Praxis einzubringen. Mit der Vereinbarung haben wir eine weitere wesentliche Aufgabe, die der Gesetzgeber mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" übertragen hat, als gemeinsame Selbstverwaltung erfüllt", betonte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.


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