Ausgabe 25/2017 - 23.06.2017
Dortmund, Hagen (epd). Verweigert ein Jobcenter einem EU-Ausländer mit geringfügiger Beschäftigung ohne Begründung eine Hartz-IV-Aufstockung, kann es zu einer Strafzahlung verurteilt werden. Das Sozialgericht Dortmund entschied in einer am 22. Juni bekanntgegebenen einstweiligen Anordnung, dass das Jobcenter Hagen sogenannte Verschuldenskosten in Höhe von 500 Euro zahlen muss, weil es einem rumänischen Familienvater mit vier Kindern Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld verweigert hatte. Der Mann arbeitet als Sortierer in einem Paketdepot und hatte die aufstockende Unterstützung beantragt.
Für seine Ablehnung konnte das Jobcenter nach Ansicht des Gerichts keine Begründung im Gesetz oder in der Rechtssprechung anführen. Vielmehr habe das Jobcenter den "offensichtlich bestehenden Leistungsanspruch der Familie" ignoriert, obwohl das Gericht bei einem Erörterungstermin bereits darauf hingewiesen habe. Das Verhalten der Behörde "erwecke den Eindruck, dass sie es in einer Vielzahl derartiger Fälle regelmäßig darauf anlege, nur zu leisten, wenn sie von dem Gericht dazu verpflichtet werde". Das Sozialgericht wies nun in dem Eilverfahren die vorläufige Zahlung von Leistungen der Grundsicherung an und verhängte zudem die Verschuldenskosten gegen das Jobcenter.
Az.: S 19 AS 2057/17 ER