Ausgabe 25/2017 - 23.06.2017
Mainz (epd). Jobcenter dürfen Empfängern von Hartz-IV-Zahlungen das Preisgeld aus einer Kunstauszeichnung als Einkommen anrechnen. Das Mainzer Sozialgericht wies in einem aktuellen Fall die Klage eines 28-jährigen Künstlers ab. Der Mann hatte beim Wettbewerb eines privaten Vereins für ein Kunstwerk aus gebrauchten Kaffeemaschinen-Kapseln einen mit 300 Euro dotierten Sonderpreis erhalten. Das Jobcenter wertete den Betrag als Einkommen und kürzte die Zahlungen um den entsprechenden Betrag. Mit ihrem am 14. Juni veröffentlichten Urteil erklärten die Richter das Vorgehen der Behörde für korrekt.
Der Künstler war mit der Begründung gegen den Bescheid des Jobcenters vorgegangen, das Preisgeld sei eine Würdigung seines Schaffens und müsse wie Ehrenpreise oder Leistungen der Katastrophenhilfe anrechnungsfrei bleiben. Das Sozialgericht urteilte hingegen, eine Anrechnung sei nur dann unzulässig, wenn sie "grob unbillig" wäre. Dies treffe bei einem Kunstpreis nicht zu. Bei dem Preisgeld eines privaten Vereins handele es sich nicht um eine Zuwendung aufgrund besonderer Verdienste.
Az.: S 15 AS 148/16