sozial-Recht

Oberlandesgericht

Untersuchungshaft für Apotheker verlängert



Ein Apotheker, der zahlreichen Patienten minderwertige oder unwirksame Medikamente verkauft haben soll, bleibt in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Hamm ordnete am 21. Juni wegen Fluchtgefahr eine Verlängerung der bereits sechsmonatigen Haftzeit an. Der Bottroper Apotheker soll laut Anklage in über 50.000 Fällen gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen haben. Der Beschuldigte soll für die Krebsbehandlung bestimmte Arzneimittel in minderer Qualität hergestellt und verkauft haben.

So sollen Präparate des Apothekers so geringe Mengen der verordneten Wirkstoffe enthalten haben, dass die Medikamente teilweise wirkungslos gewesen seien, erklärte das Gericht. Außerdem sollen bei der Herstellung vorgeschriebene Hygieneregeln missachtet worden sein. In vielen Fällen soll der Apotheker die minderwertigen Präparate aber so abgerechnet haben, als habe der Wirkstoffgehalt der Verschreibung entsprochen.

Es bestehe Fluchtgefahr, begründete das Oberlandesgericht die Verlängerung der Untersuchungshaft. Wegen der hohen Zahl der Taten und der Schwere der Vorwürfe müsse der Beschuldigte mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Zudem hätten die Ermittlungen nicht schneller betrieben werden könne. Es seien umfangreiche Begutachtungen der Präparate und Aufzeichnungen des Beschuldigten sowie Befragungen von den Herstellern der Wirkstoffe nötig.

Der Mann war wegen eines Haftbefehls des Amtsgerichts Essen seit November in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht hatte im April den ursprünglichen Haftbefehl erweitert und eine Verlängerung der Untersuchungshaft angeordnet.

Az.: 5 Ws 213/17


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