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Senioren

Gesundheitsexperte warnt vor Gefahren durch Mehrfachmedikation



Der Gesundheitsexperte Gerd Glaeske hat auf die Gefahren der Mehrfachmedikation bei älteren Menschen hingewiesen. Etwa zehn Prozent der Senioren, die in Krankenhäuser eingeliefert würden, seien behandlungsbedürftig nicht aufgrund ihrer Krankheiten, sondern weil sie eine Vielzahl nicht aufeinander abgestimmter Medikamente nähmen, sagte Glaeske dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Da kommen bei chronisch Kranken leicht bis zu acht Arzneimittel zusammen, die sie von unterschiedlichen Ärzten verschrieben bekommen haben und deren Verträglichkeit untereinander nicht geklärt ist."

Zwar gebe es seit Herbst 2016 eine Regelung, wonach sogenannte Medikationspläne aufgestellt werden könnten. Diese sollen ab 2018 sogar auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Dort liste dann jeder Arzt die Medikamente auf, die er einem Patienten verschreibt, erläuterte Glaeske. Aber das System weise Lücken auf, die dringend geschlossen werden müssten, forderte der Professor für Gesundheit, Pflege und Alterssicherung der Universität Bremen. Immerhin entstünden Kosten von etwa 800 Millionen Euro pro Jahr für eine Klinik-Behandlung dieser Patienten. Diese Kosten seien vermeidbar.

Erste Erfahrungen mit den Medikationsplänen hätten gezeigt, dass die meisten Ärzte zwar die Arzneien notierten, aber niemand mögliche Unverträglichkeiten oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten prüfe. Zudem könne jeder Patient Mittel einnehmen, die nicht rezeptpflichtig seien und somit nicht auf den Plänen auftauchten.

Der Gesundheitswissenschaftler plädierte dafür, eindeutig zu regeln, dass ein Allgemeinarzt oder Apotheker die Koordination des Medikationsplanes übernimmt. Mit der zentralen Stellung der Apotheker gebe es bereits gute Erfahrungen in anderen Ländern. "Der hat nämlich den Vorteil, dass er auch frei verkäufliche Medikamente in den Plan mit aufnehmen kann, mit deren Wirkung sich die meisten Ärzte ohnehin nicht auskennen." Die Honorierung der Apotheker für diese Leistung sei allerdings bislang nicht geregelt.


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